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Rechte und Pflichten im Job: Die größten Irrtümer

Arbeitsrecht und Pflichten können kompliziert sein. Hier müssen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auf verschiedene Pflichten, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und andere Rechte achten. Doch es gibt auch mehrere Mythen und Irrtümer im Arbeitsrecht. Ein Arbeitsvertrag ist enorm wichtig für das Arbeitsverhältnis, in dem Sie aktuell tätig sind. Im Streitfall mit dem Arbeitgeber dient der Arbeitsvertrag als Basis und Grundlage für die Rechte, um den Streit oder das Problem zu lösen. Angestellte sollten sich daher unbedingt ansehen, was genau in den Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen ansehen. Im Folgenden klären wir auf medienhaus-stellenanzeigen.de einige dieser Mythen und Irrtümern:

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, beim Bewerbungsgespräch die Wahrheit zu sagen

Im Grunde genommen müssen Sie nicht bei allen Themen oder Fragen die Wahrheit sagen. In erster Linie müssen die Angaben zu Ihrer Person stimmen. Abschlüsse, Referenzen, Ihr beruflicher Werdegang, Erfahrungen oder Zeugnisnoten sollten nicht gefälscht sein. Falschangaben können für Sie auch ein juristisches Nachspiel haben. Allerdings gibt es auch Fragen oder Themen, zu denen Sie nicht wahrheitsgemäß antworten müssen. Private Fragen zu Ihrer sexuellen Orientierung, einem Kinderwunsch, ob Sie religiös sind oder sich politisch engagieren, müssen Sie nicht wahrheitsgemäß beantworten. Gesundheitliche Fragen sollten Sie in Ihrem Ermessen beantworten.

Arbeitsvertrag muss schriftlich sein

Arbeitsverträge können dank der Formfreiheit auch per Handschlag oder mündlich abgeschlossen werden. Wichtig ist, dass Beschäftigte maximal einen Monat nach dem ersten Arbeitstag vom Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung über das Arbeitsverhältnis erhalten (Nachweisgesetz). Sie sollten aber immer auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen, da hier alle Pflichten und Rechte erfasst werden. Im Streitfall dient der schriftliche Arbeitsvertrag als Beweis. Eine Befristung muss schriftlich erfolgen, da sie sonst für nichtig erklärt wird. Mündliche Vereinbarung gelten bei einer Befristung nicht.

Angestellte können in der Probezeit fristlos und jederzeit freigestellt werden

Dieser Mythos ist falsch. Ein Arbeitgeber kann eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter nicht fristlos kündigen. Die Frist für die Probezeit beträgt meistens zwei Wochen. Ihnen kann in den ersten zwei Wochen nur fristlos gekündigt werden, wenn Ihnen ein schwerwiegender Pflichtverstoß zur Last gelegt wird, zum Beispiel unentschuldigtes Fehlen.

Ich habe in meiner Probezeit keinen Urlaubsanspruch

Das ist falsch. Sie können auch in Ihrer Probezeit Urlaub nehmen. Allerdings dürfen Sie nicht Ihren gesamten Jahresurlaub in der Probezeit nehmen, sondern nur ein paar Tage. Nach sechs Monaten haben Sie Anspruch auf Ihren Jahresurlaub.

Die Höhe meines Gehalts muss ich für mich behalten

Sie dürfen auch mit anderen Personen, mit denen Sie nicht zusammenarbeiten, über Ihren Verdienst im Unternehmen sprechen. Anweisungen vom Chef/in, dass Sie nicht über Ihren Verdienst sprechen dürfen, sind unzulässig. Angestellte haben durch das Entgelttransparenzgesetz aus 2017 sogar einen Auskunftsanspruch, wenn sie erfahren möchten, wie viel in ihrer Kollegschaft verdient wird. Im Arbeitsvertrag werden jedoch trotzdem gewisse Verschwiegenheitsvereinbarungen festgelegt. Sie dürfen als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin nicht über bestimmte Betriebsabläufe reden oder Stammkundendaten an Dritte weitergeben.

Mein Urlaub wird vom Arbeitgeber festgelegt

Der Arbeitgeber muss Ihre Wünsche respektieren. Wenn in dem Zeitraum keine wichtigen betrieblichen Abläufe stattfinden, sollte Ihr Urlaubsantrag genehmigt werden. Außerordentliche betriebliche Abläufe oder Erfordernisse sind zum Beispiel Aufträge, die an Fristen gebunden sind oder das Weihnachtsgeschäft. Meistens verhängen Arbeitgeber für diesen Zeitraum eine Urlaubssperre. Sollte Ihr Urlaub jedoch im Voraus bereits bewilligt worden sein, darf Ihr Urlaubsanspruch nur bei wirklich wichtigen Themen zurückgenommen werden. Falls mehrere Beschäftigte für den selben Zeitraum einen Urlaubsantrag stellen, spielen soziale Aspekte eine wichtige Rolle. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern bekommen den Vorzug, wenn zu dem Zeitraum Ferien sind.

Ich nehme meinen Resturlaub einfach mit ins nächste Jahr

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten versuchen, den Jahresurlaub auch in dem jeweiligen Kalenderjahr zu nehmen. Sie dürfen Urlaubstage nur aus persönlichen oder betrieblichen Gründen ins nächste Jahr übertragen. In einem Vertrag können für die Urlaubstage jedoch Regeln getroffen werden, die Ihnen gestattet, Urlaubstage mit ins nächste Jahr zu übertragen.

Bei Krankschreibung muss ich mich im Haus aufhalten

Sie dürfen Ihr Haus bei Krankheit auch verlassen. In manchen Krankheitsfällen ist es sogar wichtig, dass Sie raus gehen. Alle Aktivitäten, die Ihre Genesung fördern, sind erlaubt. Auf nächtliche Kneipentouren sollten Sie bei Krankheit jedoch unbedingt verzichten. Wenn Sie Ihre Rechte derart ausreizen und erwischt werden, kann es ernsthafte Konsequenzen für Sie geben. In schweren Fällen können Sie sogar fristlos gekündigt werden. Eine Abmahnung erhalten Sie auf jeden Fall.

Im Büro darf ich alles machen

Bei der Gestaltung der Bedingungen am Arbeitsplatz hat Ihre Chefin oder Ihr Chef die Entscheidungsgewalt. Welche Dinge am Arbeitsplatz erlaubt sind und welche nicht, kommt immer auf den Führungsstil des Arbeitgebers an. Viele Arbeitgeber legen Essensverbote am Arbeitsplatz ein, wenn Sie direkt mit Kundschaft arbeiten. Häufig hängt ein Essensverbot am Arbeitsplatz auch mit Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften zusammen.

Ich darf nicht privat im Netz surfen, wenn ich bei der Arbeit bin

In den meisten Fällen ist es vom Arbeitgeber gestattet, dass Sie den Firmenrechner gelegentlich auch für private Zwecke nutzen dürfen. Meistens wird dieser Punkt im Arbeitsvertrag geregelt. Reizen Sie diese Rechte jedoch nicht zu sehr aus. Normalerweise sollten Sie den Firmenrechner nur für betriebliche Zwecke nutzen. Sollte es keine Regelung in Ihrem Betrieb geben, ist das private Surfen auf der Arbeit verboten. Bei Verstoß droht eine Abmahnung oder sogar eine fristlose Kündigung.

Gefeuert werde ich erst mit der dritten Abmahnung

Diese Regel ist komplett falsch. In manchen Situationen können Vorgesetzte einen Angestellten oder eine Angestellte auch ohne Abmahnung kündigen. Beschäftigte erhalten eine Abmahnung, wenn sie sich vertragswidrig verhalten haben. Mit einer Abmahnung gibt man den oder der Angestellten die Chance, sich zu bessern. In den meisten Fällen wird also nicht direkt gekündigt. Sie erhalten zuvor eine Abmahnung, die als Warnung dienen soll. Zum Beispiel ist das bei Beleidigungen oder häufigen Arbeitszeitverstößen der Fall. Falls sich die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nicht ändert, kann das Arbeitsverhältnis aufgehoben und beendet werden. Diese Kündigung wäre dann verhaltensbedingt. Doch es gibt auch Situationen, in denen Angestellte sofort gekündigt werden. Bei Diebstahl oder Gewalt am Arbeitsplatz können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sofort gekündigt werden. Sie riskieren ihr Arbeitsverhältnis, auch wenn sie nur eine Kleinigkeit stehlen. Essensreste aus der Kantine sollten Sie auch immer in der Firma lassen.