Gehaltserhöhung nach Probezeit – So verhandeln Sie richtig!
Wer neu in einem Unternehmen anfängt, hat in der Regel schon einige Hürden hinter sich gebracht: Das Bewerbungsschreiben hat überzeugt und auch im persönlichen Vorstellungsgespräch konnte man die Vorgesetzten für sich begeistern und sich so im Normalfall gegen jede Menge Konkurrenten durchsetzen. Auch wenn nun alle Weichen dafür gelegt sind, einen beruflichen Neustart hinzulegen und sich im Unternehmen zu etablieren, dürfen sich Neueinsteiger nicht auf ihren Lorbeeren ausruhen. Die Probezeit hat ihren Namen schließlich nicht von ungefähr und soll sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Aufschluss darüber geben, ob eine Zusammenarbeit Sinn ergibt und das bringt, was sich beide Seiten vorstellen.
Auch wenn Arbeitnehmer natürlich jede Menge Rechte haben, was die Probezeit bedeutet, gehen mit ihr auch ganz besondere Pflichten einher: Arbeitnehmer stehen unter besonderer Beobachtung und fürchten häufig davor, bei kleinsten Fehlern eine Kündigung oder zumindest keinen unbefristeten Jobvertrag zum Ende der Probezeit zu erhalten. Kein Wunder also, dass Sie womöglich eher dazu gewillt sind, verschiedene Dinge hinzunehmen, die Sie innerhalb eines unbefristeten Vertrags und außerhalb der Probezeit schon längst angesprochen hätten. Ein zu geringer Verdienst gehört dazu und ist damit eines der häufigsten Anliegen, die Arbeitnehmer dann ansprechen, wenn ihre Probezeit endlich ein Ende genommen hat und der Job damit fest in der Tasche ist. Doch wie bringt man dieses heikle Thema am besten auf den Tisch, ohne es sich direkt am Anfang der “richtigen” Arbeitszeit schon mit seinen Vorgesetzten zu verscherzen und einen schlechten Eindruck von sich zu hinterlassen?
Für eine Gehaltserhöhung nach Probezeit braucht es triftige Gründe
Prinzipiell spricht nichts dagegen, eine Gehaltserhöhung nach Probezeit anzusprechen – dass man seinen Job gut macht, hat ja bereits das Übernahmegespräch bewiesen. Zu beachten ist jedoch, dass sich das Jahresgehalt durch eine Gehaltsverhandlung in der Regel nicht ändern wird – immerhin wurde schon vor Beginn der Probezeit und damit vor Antritt der Arbeit ein Gehalt ausgehandelt und von beiden Seiten unterzeichnet. Direkt nach Ende der Probezeit erneut um das Gehalt zu verhandeln, ist also unter Umständen nicht immer sinnvoll. Immerhin hätten Sie vor Beginn der in der Regel sechsmonatigen Probezeit genügend Gelegenheiten dafür gehabt. Das Beenden der Probezeit ist dabei kein stichfestes Argument für eine Gehaltserhöhung – zumindest für den Arbeitgeber nicht. Wer trotzdem mehr Geld bekommen will oder der Meinung ist, sein Gehalt wäre unangemessen niedrig, kann eine Gehaltserhöhung nach Probezeit unter Umständen ansprechen. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn sich die Rahmenbedingungen, zu denen der Arbeitsvertrag geschlossen wurde, grundlegend geändert haben.
Wer nach Probezeit Gehaltserhöhung für sich durchsetzen will, sollte dafür einige Voraussetzungen erfüllen
Muss deutlich mehr gearbeitet werden, als im Vorstellungsgespräch oder im Verlauf weiterer Gespräche abgemacht wurde, kann das ein Grund dafür sein, um ein höheres Gehalt anzufordern. Auch eine deutlich höhere Verantwortung, als angenommen oder andere Arbeitszeiten, als vereinbart, können dazu zählen. Wer mehr leistet, als zunächst festgehalten wurde, regelmäßig Überstunden macht oder nach Beendigung der Probezeit sogar einen Job ausübt, der weit über das hinausgeht, was die ausgehandelten Aufgaben betrifft, kann dabei zu Recht eine erste Gehaltserhöhung anfordern – allerdings nur dann, wenn die Mehrarbeit gefordert wird und nicht aus freiwilligen Stücken heraus geschieht. Unter Umständen ist es dabei sogar sinnvoll, einen neuen Arbeitsvertrag auszuhandeln.
Bearbeiten Sie alle Aufgaben gewissenhaft, sind pünktlich und zuvorkommend und bereit dazu, Überstunden zu leisten, machen Sie sich mit seinem Verhalten zwar beliebt bei Kollegen und Vorgesetzten, leisten damit aber nicht unbedingt mehr als andere Kollegen. Stattdessen gehen Sie damit lediglich ihrer Arbeit nach, wie es gewünscht wird. Gründe, um deutlich mehr Geld zu erhalten, sind das in der Regel nicht – immerhin erwarten die meisten Vorgesetzten von ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ein gewisses Maß an Arbeitseinsatz, auch wenn dafür unter Umständen das Privatleben auch mal hinten anstehen muss. Kann ein Arbeitnehmer einem Unternehmen jedoch einen messbaren Mehrwert bieten, indem er seine vereinbarten Ziele deutlich übertrifft, der Firma zu immensen Kosteneinsparungen verhilft oder maßgeblich daran beteiligt ist, dass der Umsatz gesteigert werden kann, hat gute Chancen für eine erste Gehaltserhöhung.
Schon im Vorstellungsgespräch den eigenen Marktwert zu kennen, zahlt sich aus
Wurde schon eine Gehaltserhöhung nach Probezeit vereinbart, können Arbeitnehmer nicht noch eine zusätzliche Gehaltsaufstockung erwarten, wenn die Probezeit zu Ende ist. Zu beachten ist außerdem, dass den Arbeitgeber keine Schuld trifft, sollten Sie feststellen, dass Sie sich schon beim Vorstellungsgespräch unter Wert verkauft haben. Wer sich vorher nicht ausreichend über seinen Marktwert informiert und nicht gleich beim gemeinsamen Gehaltsgespräch seine Wünsche und Vorstellungen äußert, hat schlechte Karten, diesen Fehler so schnell wiedergutzumachen. Hier gilt es jedoch, nicht aufzugeben: Anstatt sich den Rest seines Lebens mit genau diesem Gehalt zufriedengeben zu müssen, können Sie dennoch ein höheres Gehalt erhalten, wenn Sie Weiterbildungsmaßnahmen ergreifen, mit der Zeit immer verantwortungsvollere Projekte übernehmen oder dem Unternehmen aktiv und messbar zu Erfolg verhelfen.
Gehaltserhöhung nach Probezeit: Das sind die Do’s und Dont’s
Zwischen fünf und zehn Prozent mehr Gehalt können Arbeitnehmer in einer Gehaltsverhandlung fordern. Mehr Geld zu verlangen, wirkt in der Regel gierig und kann im schlimmsten Fall sogar das Arbeitsverhältnis nachhaltig belasten. Wer weniger als fünf Prozent fordert, macht sich klein, wirkt wenig selbstbewusst und erweckt den Anschein, nicht zu sich und seinen Leistungen zu stehen. Zu beachten ist außerdem, dass eine Gehaltsverhandlung nach der Probezeit genau das ist, was der Name sagt: Ihr Vorgesetzter wird mit Ihnen verhandeln und im Zweifel werden Sie den Kürzeren ziehen. Um Ihren Chef von sich und Ihren Argumenten zu überzeugen, lohnt es sich, tatsächliche Beweise mit in das Gespräch zu nehmen. Listen Sie Ihre bisherigen Leistungen genau auf, beziffern Sie den geschaffenen Mehrwert genau und belegen Sie die gestiegenen Anforderungen – nur so sind Sie glaubhaft und können Ihrem Vorgesetzten genau vor Augen führen, was Sie tun und was Sie wollen.
Der richtige Zeitpunkt sollte abgepasst werden
Eine Gehaltsverhandlung nach Probezeit kann noch so gut vorbereitet sein – wenn Ihr Vorgesetzter müde ist oder wichtige Fristen im Kopf hat, die ihn deutlich mehr beschäftigen, kann das unter Umständen das Aus für Ihre Argumente sein. Setzen Sie die Gehaltsverhandlung nach Möglichkeit also nicht für einen Freitagnachmittag und auch nicht an einem Montagmorgen. Passen Sie einen Moment ab, in dem Ihr Vorgesetzter nicht gerade gestresst von Termin zu Termin hetzt, sondern gut gelaunt und motiviert wirkt und vor allen Dingen auch Zeit dafür hat, sich mit Ihnen und Ihren Wünschen auseinanderzusetzen. So kann einer Gehaltserhöhung nichts mehr im Wege stehen!