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Was kann man im Arbeitsvertrag verhandeln?

Was in einem Arbeitsvertrag verhandelbar ist, ist von großer Bedeutung für alle beteiligten Vertragsparteien. So stellt man viele Weichen für einen langfristigen Vertrag. Sie sollten demnach geduldig alle Vereinbarungen studieren und nach Verbesserungen der eigenen Position suchen. Was ist dabei am wichtigsten? Setzen Sie unbedingt Prioritäten. Seien Sie verhandlungsbereit und überspannen Sie nicht den Bogen. Bereits bei der Bewerbung können Sie alle Punkte ansprechen, die Ihnen wirklich wichtig sind. Bei vielen Jobs sind Rahmenbedingungen bereits durch einen Tarifvertrag geregelt.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie vielfältige Möglichkeiten, den Arbeitsvertrag zu verhandeln. Gerade im Vorstellungsgespräch können Sie Gehaltsvorstellungen erwähnen und andere Konditionen ansprechen. Ein Arbeitsvertrag des Unternehmens sollte solche Themen aufgreifen und als Basis für weitere Verhandlungen dienen. Es könnte auch passieren, dass er Dinge enthält, welche vorher gar nicht besprochen wurden. Deswegen sollte der Arbeitsvertrag stets als Verhandlungsbasis betrachtet werden. Vor einer Unterzeichnung sollten Sie sich Zeit nehmen, um diesen richtig zu prüfen.

Vorgehensweise bei der Verhandlung über einen Arbeitsvertrag

Hat Ihr Arbeitgeber bereits den Arbeitsvertrag unterzeichnet und Sie sollen nun schnell nachziehen? Sich vom Unternehmen unter Druck setzen zu lassen, ist ein großer Fehler. Nehmen Sie sich die Zeit und prüfen Sie den Arbeitsvertrag in Ruhe. Sollten darin Inhalte auftauchen, welche vorher nicht besprochen wurden, dann könnte dies auf eventuelle Missverständnisse zurückzuführen sein. Bleiben Sie bei einem möglichen Nachgespräch und bei jeder Verhandlungssituation gelassen, freundlich und sachlich. Bei Bedarf können Sie sich auch weitergehende Unterstützung holen. Fachleute von der zuständigen Gewerkschaft oder des Branchenverbands kommen hier infrage. Auch ein Fachanwalt könnte wertvolle Hilfestellung leisten. Es kann in vielen Fällen wichtig sein, sich fachlich beraten zu lassen.

Bei einer Verhandlung des Arbeitsvertrags ist es empfehlenswert, den Ansprechpartner zu kennen. Es könnte sein, dass Sie beim Vorstellungsgespräch einen Ansprechpartner genannt bekommen, wenn es schließlich um den Arbeitsvertrag geht. Personalstelle oder Fachabteilung sind oft die Ansprechpartner. Sollten gewisse Fragen zu dem Arbeitsvertrag nicht zur Zufriedenheit beantwortet werden, dann können Sie sich aber auch an den direkten Vorgesetzten wenden. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag verhandeln, dann sollten Sie den Arbeitgeber vorab darum bitten, einen entsprechenden Termin zu vereinbaren und den Entwurf zu bekommen. Alle einzelnen Klauseln sollten verständlich sein. Am Ende sollten bei dem Abschluss des Arbeitsvertrages beide Seiten ein gutes Gefühl haben. Damit werden die besten Voraussetzungen geschaffen für ein gelingendes Zusammenarbeiten.

Ein einmal verhandelter Arbeitsvertrag muss nicht unbedingt gleich bis zur Rente gelten. Immer wieder gibt es bestimmte Anlässe, an denen der Arbeitsvertrag verhandelt werden kann. So eignen sich die Zeitpunkte zum Ende der Probezeit, bei Mitarbeitergesprächen oder Beförderungen ganz ideal dazu, neue Detail-Verhandlungen aufzunehmen. Auch können persönliche Veränderungen, wie die Gründung einer Familie oder auch Weiterbildungen, Anlass sein, diesen Arbeitsvertrag zu verhandeln.

Was ist im Arbeitsvertrag alles verhandelbar?

Für eine Detail-Verhandlung zum Vertrag eignen sich einige Punkte. Der häufigste Verhandlungspunkt für den Arbeitnehmer stellt das Gehalt dar. Sollte das Gehalt nicht den Vorstellungen entsprechen, dann können Sie dies ansprechen. Wichtig sind neben des Gehalts aber auch die Arbeitszeiten. Gerade bei der Arbeitszeit entscheidet es sich, ob Sie mit der Arbeitsstelle langfristig zufrieden sein werden. So sollten Sie die Arbeitszeiten ansprechen, sobald Urlaubstage oder Überstundenregelungen nicht Ihren Vorstellungen entsprechen. Auch Homeoffice und Remote Work sind möglich. Zu beachten ist dabei aber, dass bei reduzierten Präsenz- oder Arbeitszeiten Gehaltssprünge und Beförderungen unwahrscheinlicher werden.

Ein wichtiger Punkt ist auch der Tätigkeitsbereich und die Pflichten. Ratsam ist es, dies mit dem Arbeitgeber frühzeitig zu besprechen und dies im Arbeitsvertrag vom Unternehmen zu verhandeln, welche Tätigkeiten in welchem Umfang von Ihnen erbracht werden müssen. Alle Klauseln sollten geklärt sein. Auch verhandelbar sind Arbeitgeberleistungen. So kann man etwa Zuschüsse für Kindergarten und Gutscheine für Benzin einfordern. Ein weiterer Punkt ist die Erreichbarkeit. Vorgesetzte sehen es gerne, wenn sich junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtig reinhängen und stets erreichbar sind. Es sollte fixe Vereinbarungen zur Erreichbarkeit geben.

Verhandlungen über die Probezeit

Bei einem neuen Job hat man normalerweise eine Probezeit von insgesamt sechs Monaten. Dies ist aber nicht immer so, denn in manchen Fällen wünschen sich der Arbeitnehmer oder auch der Arbeitgeber eine Verlängerung. Selbst eine Verkürzung der Probezeit ist denkbar. Die Probezeit ist eine Hilfestellung dafür, herauszufinden, ob Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander passen. So soll die Frage beantwortet werden, ob das Arbeitsverhältnis längerfristig bestehen soll. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können innerhalb der Probezeit das Arbeitsverhältnis leichter beenden. Der gesetzlich vorgesehene Kündigungsschutz gilt während der Probezeit noch nicht und die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen braucht nicht eingehalten zu werden. Stattdessen können beide Parteien dieses Arbeitsverhältnis innerhalb von nur zwei Wochen kündigen. Es brauchen nicht einmal Gründe dafür genannt werden.

Bei der Detail-Verhandlung über den Vertrag sollten Sie wissen, dass eine Vereinbarung von einer Probezeit Teil von den meisten Arbeitsverträgen ist. Im Arbeitsvertrag kann auch eine kürzere Probezeit vereinbart werden. Mit Einverständnis beider Parteien ist dies auch nachträglich möglich. Es könnte sein, dass der Arbeitgeber mit den Leistungen von dem Mitarbeiter so zufrieden ist, dass er die Probezeit verkürzen möchte. Auch wenn der Mitarbeiter vorher in einer anderen Position im Unternehmen beschäftigt war, kann dies der Fall sein. Der nach dem Gesetz vorgeschriebene Kündigungsschutz ist aber trotzdem erst nach der sechsmonatigen Wartezeit vorhanden.

Verhandlungen zum Urlaub

Auch der Urlaub ist verhandelbar. Wird der Urlaub nicht im Arbeitsvertrag erwähnt, so kann man von den gesetzlichen Regelungen ausgehen. Arbeiten Sie in einer Fünf-Tage-Woche, dann haben Sie einen Anspruch auf mindestens insgesamt 20 Urlaubstage. Üblich sind aber 28 bis 30 Urlaubstage. Häufig verlängert sich die Anzahl der Urlaubstage mit der Länge der Betriebszugehörigkeit zum Unternehmen. Eine Erhöhung der Urlaubstage können Sie dennoch verhandeln. So kann es sein, dass Sie nach dem Beschäftigungsvertrag lediglich Anspruch auf die gesetzlich vorgesehenen 20 Tage Urlaub haben, dann gibt es noch Luft nach oben. Während der Probezeit kann man häufig als Arbeitnehmer keinen Urlaub nehmen. Etwaige Klauseln zu dem Thema sollten geklärt sein.

Verhandlungen über das Gehalt

Selbstverständlich ist das Gehalt ein interessanter Punkt für beide Parteien. Gehaltsverhandlungen finden meist während des Vorstellungsgesprächs statt. Bei Gesprächen über den Arbeitsvertrag muss auch über die eigenen Gehaltsvorstellungen gesprochen werden. Bei den Gehaltsverhandlungen müssen Sie unbedingt Fingerspitzengefühl beweisen, denn die Gehaltsvorstellungen dürfen nicht übertrieben sein. Daher sollten Sie sich über branchenübliche Gehälter vorab informieren. Sie können aber auch über steuerfreie Zusatzleistungen oder auch vermögenswirksame Leistungen mit dem Unternehmen reden. Zu solchen Leistungen gehören Fahrkostenzuschläge, Zuschüsse für eine Kinderbetreuung oder auch Zuschüsse für eine Gesundheitsförderung. Es braucht nicht immer nur eine Gehaltserhöhung zu sein. Ratsam ist es, sich vorab Gedanken zu machen, was Sie vom künftigen Arbeitgeber erwarten. Das Gehalt ist einer der wichtigsten Punkte bei den Detail-Verhandlungen zum Arbeitsvertrag. Sie als Arbeitnehmerin oder als Arbeitnehmer sollten Vorstellungen äußern, dabei aber nicht übertreiben.

Was Sie beim Verhandeln beachten sollten

Wichtig ist eine sorgfältige Prüfung des Arbeitsvertrages. Vorab sollten Sie einen Entwurf von diesem Vertrag erbitten. Alle Klauseln sollten mit ihren Auswirkungen geklärt sein. Nehmen Sie sich Zeit und überprüfen Sie den Arbeitsvertrag gründlich. Es ist ratsam, unklare Themen und Inhalte vom Beschäftigungsvertrag anzusprechen. Souverän und selbstbewusst in die Detail-Verhandlungen zu gehen und sich vorher zu überlegen, wo Kompromisse möglich sind, gehört zu jeder Vorbereitung. Denken Sie daran, dass es gängig ist, den Arbeitsvertrag zu verhandeln. Je früher man lernt, Verhandlungen zu führen, desto besser ist dies für den weiteren Karriereweg. Beachten Sie, dass als Azubi wenig Verhandlungsspielraum bleibt. So sollten die Erwartungen nicht besonders hoch sein. Für einen Azubi ist es eine gute Übung, den Arbeitsvertrag zu verhandeln. Das Gehalt ist ein besonderer Punkt für Verhandlungen.

Fazit: Mut und Bedenkzeit

Sie sollten den Vertrag genau studieren, bevor Sie ihn unterschreiben. Unabhängig davon, ob es sich um eine Ausbildung oder den ersten richtigen Job handelt. Darüber hinaus lohnt es sich, den Arbeitsvertrag zu verhandeln. Als Bewerberin oder Bewerber haben Sie im Vorstellungsgespräch bereits die Gelegenheit, Ihre Vorstellungen von Arbeitsbedingungen und Gehalt ins Gespräch zu bringen. Spätestens beim Arbeitsvertrag können die Verhandlungen darüber einsetzen. Die Zahlung des Gehalts entspricht den Regelungen im Arbeitsvertrag, kann aber immer wieder verhandelt werden. Das Gehalt sollte unbedingt frühzeitig vom Arbeitnehmer angesprochen und mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Um eine Erhöhung der Urlaubstage kann, besonders im Falle von zunehmender Betriebstreue, auch gebeten werden. Die Klauseln des Vertrages sollten alle geklärt sein.