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Bildungsurlaub beantragen – Das müssen Sie beachten

Jeder Arbeitnehmer kennt Urlaub als eine Erholung vom Arbeitsleben, die jedem Berufstätigen gesetzlich zusteht und für Urlaube und andere Freizeitaktivitäten genutzt werden kann. Davon einmal abgesehen, gibt es in Deutschland das „Bildungsurlaubsgesetz“, das Arbeitnehmern ermöglicht, sich für eine bestimmte Zeit von der normalen Arbeit freistellen zu lassen, um an einer beruflich relevanten Fortbildung teilzunehmen. Dieser sogenannte Bildungsurlaub wird von den Arbeitgebern finanziert und muss genehmigt werden.

Wie geht die Antragstellung?

 In Deutschland kann man jederzeit einen Weiterbildungsurlaub beantragen, indem man einen entsprechenden Antrag bei seinem Arbeitgeber stellt. Dieser Antrag muss schriftlich gestellt werden und sollte die folgenden Informationen beinhalten:

  • Grund des Antrags (z. B. Fortbildungsthema, Veranstaltungsort)
  • Zeitraum des Antrags: Wann soll die Weiterbildung stattfinden?
  • Anbieter der Fortbildung (z. B. Bildungseinrichtung, Veranstalter, genaues Angebot)
  • Anzahl der Unterrichtsstunden, die in der Fortbildung enthalten sind

Der Arbeitgeber hat das Recht, den Antrag genau zu prüfen und diesen dann anschließend zu genehmigen oder abzulehnen. Er kann außerdem verlangen, dass der Antragsteller eine Bestätigung des Fortbildungsanbieters vorlegt oder dass er sich vor der Fortbildung einem Check unterzieht, um sicherzustellen, dass die zu erwerbenden Kenntnisse und Fähigkeiten auch tatsächlich sinnvoll im Berufsalltag eingesetzt werden können. Sollten daran Zweifel bestehen, muss der Arbeitnehmer seinen Anspruch genauer begründen.

Wenn Sie beim Beantragen Hilfe brauchen, können Sie sich zum Beispiel, insofern vorhanden, an eine Gewerkschaft wenden, die oftmals Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Bildungsurlaub anbietet. Auch Arbeitsagenturen und Beratungsstellen können helfen und bieten auch online entsprechende Services an. Darüber hinaus gibt es spezielle Fortbildungseinrichtungen, die sich auf Beratung und Unterstützung beim Beantragen von Bildungsurlaub spezialisiert haben.

Anspruch und Voraussetzungen

Ihr Anspruch auf Bildungsurlaub beträgt in der Regel 5 Tage pro Kalenderjahr. Es gibt jedoch bestimmte Berufsgruppen, wie z. B. Lehrer, die einen höheren Anspruch haben und demnach häufiger Bildungsurlaub beantragen können. Behalten Sie immer im Hinterkopf, dass jedes Unternehmen seine eigenen Regeln und Vorschriften hat, wenn es um Weiterbildungsurlaub geht. Deshalb ist es ratsam vor der Antragstellung einen Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen oder sich bei Unklarheiten an den direkten Vorgesetzten oder den Betriebsrat zu wenden, um sicherzustellen, welche Regelungen letztendlich für Sie gelten.

Obwohl theoretisch jeder Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen kann, müssen im Rahmen seiner Beschäftigung bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitnehmer muss seit mindestens sechs Monaten bei selbigem Arbeitgeber beschäftigt sein.
  • Das Angebot der Fortbildung muss sich auf die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers beziehen und für die berufliche Qualifikation oder seine Karrierechancen von Bedeutung sein.
  • Die Fortbildung muss von einer anerkannten Einrichtung oder Institution angeboten werden.
  • Damit der Anspruch valide ist, muss sich der Arbeitnehmer im Rahmen der Fortbildung mindestens 24 Unterrichtsstunden pro Kalenderjahr unterziehen.

Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Regelungen und Vorschriften für die einzelnen Bundesländer gibt, deshalb ist es ratsam sich vorher gut zu informieren.
Auch können in Arbeitsverträgen individuelle Regelungen zum Thema Weiterbildung festgehalten sein.

Ist Bildungsurlaub bezahlt oder unbezahlt?

In Deutschland ist es üblich, dass der Arbeitgeber die Kosten für den Bildungsurlaub trägt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer während des Bildungsurlaubs sein volles Gehalt weiterhin erhält und alle Kosten für die Fortbildung, wie z. B. Unterrichtsgebühren oder Reisekosten, auch komplett vom Unternehmen getragen werden.

Es gibt jedoch einige Fälle, in denen der Bildungsurlaub unbezahlt bleibt und der Arbeitnehmer die Kosten selbst tragen muss. Dies kann der Fall sein, wenn:

  • der Arbeitnehmer die Fortbildung aus eigenem Interesse besucht und nicht auf Anordnung des Arbeitgebers.
  • der Arbeitnehmer den Bildungsurlaub im Namen in einer anderen Firma (Nebenjob) oder einer ganz anderen Branche besucht, die nichts mit dem Kerngeschäft seiner Firma zu tun hat.
  • beim Angebot der Fortbildung Zweifel an der Zweckmäßigkeit bestehen

Selbst in diesen Sonderfällen muss der Weiterbildungsurlaub nicht komplett unbezahlt bleiben, es ist jedoch kaum anzunehmen, dass das volle Gehalt ausbezahlt wird. Wahrscheinlicher ist, dass der Arbeitnehmer für diesen Fall von Bildungsurlaub lediglich eine Fortbildungsvergütung erhält, die geringer als das reguläre Gehalt ist. Es ist deshalb beim Beantragen vorteilhaft, wenn die Kostenverteilung im Voraus klar vereinbart wird, damit der individuelle Anspruch klar geregelt ist und Missverständnisse und Unstimmigkeiten vermieden werden können.

Was sagt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz aus?

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) ist ein deutsches Gesetz, das jegliches Recht auf Weiterbildung für Arbeitnehmer regelt. Es wurde 2002 in Kraft gesetzt, mit dem Ziel, die berufliche Qualifikation der Arbeitnehmer zu verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gesamt zu stärken.

Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen ihre Beschäftigten auf eigene Kosten weiterbilden müssen, wenn es zur Verbesserung der betrieblichen Leistungsfähigkeit notwendig ist. Dies kann sowohl in Form von internen als auch externen Schulungen erfolgen. Arbeitnehmer haben das Recht, an solchen Schulungen teilzunehmen, ohne dass es dabei zu Nachteilen in ihrem Arbeitsverhältnis kommt.

Auch die Finanzierung der Fortbildung wird im Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz geregelt. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich bei der Finanzierung von Weiterbildungsurlaub durch die Agentur für Arbeit unterstützen zu lassen, wenn diese bestimmten Voraussetzungen erfüllt. Arbeitnehmer können außerdem einen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen und diesen frei beantragen, um an bestimmten Schulungen teilnehmen zu können. Dieser darf, insofern der Anspruch alle Kriterien erfüllt, nicht unbezahlt bleiben, weil er für das Unternehmen einen Nutzen darstellt.

Das AWbG legt auch die Pflicht zur Dokumentation der Weiterbildungsmaßnahmen fest. Unternehmen müssen die durchgeführten Schulungen sowie die dabei erworbenen Qualifikationen des Arbeitnehmers dokumentieren und aufbewahren.

Insgesamt hat das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz dazu beigetragen, dass Weiterbildung in Deutschland nun stärker gefördert wird und für Arbeitnehmer ein größeres Angebot auf Verfügbarkeit und Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen besteht. Es trägt damit zur Verbesserung der beruflichen Qualifikationen und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei.

Fazit: Abstimmen mit dem Arbeitgeber

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, haben Sie Anspruch auf Weiterbildungsurlaub nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) und können diesen auch jederzeit beantragen. Dieser Anspruch kann Ihnen ermöglichen, an bestimmten Schulungen teilzunehmen, ohne dass es zu Nachteilen in Ihrem Arbeitsverhältnis kommt. Um Weiterbildungsurlaub zu beantragen, müssen bei der Antragstellung bestimmte Kriterien erfüllt werden. Es muss klar ersichtlich sein, dass die Schulung zur Verbesserung der betrieblichen Leistungsfähigkeit beiträgt und damit auch Ihren Nutzen für das gesamte Unternehmen mehrt.

Der Anspruch auf Weiterbildungsurlaub beträgt in der Regel 5 Tage pro Kalenderjahr und bleibt in der Regel auch nicht unbezahlt. Arbeitnehmer haben das Recht, diesen Anspruch innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren zu nutzen. Für bestimmte Berufsgruppen gibt es abweichende Regelungen, wie z. B. für Lehrer, die einen höheren Anspruch haben.

Als Arbeitnehmer müssen Sie ihren Weiterbildungsurlaub rechtzeitig beantragen und ihren Arbeitgeber über die geplante Schulung informieren. Der Arbeitgeber muss den Urlaubsantrag nicht genehmigen, wenn dadurch die betrieblichen Belange beeinträchtigt werden. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer jedoch Anspruch darauf, den Weiterbildungsurlaub zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen.

Insgesamt ermöglicht der Anspruch auf Weiterbildungsurlaub Ihnen, Ihre beruflichen Qualifikationen zu verbessern und kann somit dazu beitragen, Ihren Stellenwert im Unternehmen und Ihre Karrierechancen erheblich zu verbessern.