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Ermahnung durch Arbeitgeber – So sollten Sie reagieren

Mitarbeitende, die sich stets vorbildlich verhalten und ihre Aufgaben immer hervorragend erfüllen – das ist der Wunschtraum eines jeden Arbeitgebers. Doch im Arbeitsalltag kommt es gelegentlich zu Widrigkeiten, in denen der Arbeitgeber mit dem Verhalten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht zufrieden ist. Es ist denkbar, dass der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine mündliche oder schriftliche Ermahnung erhält, wenn sich solche Vorfälle häufiger wiederholen. In diesem Artikel möchten wir Ihnen aufzeigen, unter welchen Umständen diese droht und wie die Ermahnung sich von einer Abmahnung abgrenzt. Außerdem geben wir Tipps, wie Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer angemessen auf eine Ermahnung reagieren sollten.

Wodurch unterscheiden sich Ermahnung und Abmahnung?

Der Begriff Ermahnung wird häufig bedeutungsgleich mit der Bezeichnung Abmahnung genannt. Sogar manche Arbeitgeber benutzen den Begriff Ermahnung, wenn sie eigentlich eine Abmahnung meinen – oder umgekehrt. Das Ermahnen ist jedoch im Arbeitsrecht eine andere Form der Abmahnung, obwohl beide Arten der Vorwürfe essenzielle Gemeinsamkeiten haben.

Eine Ermahnung ist ein Tadel, der entweder mündlich oder schriftlich erfolgen kann. Damit drückt der Arbeitgeber seine Missbilligung über das Verhalten des Arbeitnehmers aus. Der Arbeitgeber muss diese so formulieren, dass die Nachricht beim Mitarbeitenden klar und unmissverständlich ankommt und von ihm verstanden wird. Zudem ist im Arbeitsrecht nur dann ein Ermahnen realisierbar, wenn sie auf das Fehlverhalten des Mitarbeiters zurückzuführen ist.

Eine Ermahnung sowie eine Abmahnung stellen Werkzeuge dar, mit denen ein Arbeitgeber angemessen auf das Fehlverhalten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einwirken kann. Beide Ausdrucksformen signalisieren dem Arbeitnehmer, dass er sein Verhalten nicht duldet. Er fordert damit den Mitarbeiter gleichzeitig auf, sein Verhalten zu berichtigen oder zukünftig richtig zu handeln.

Der grundlegende Unterschied zwischen einer Ermahnung und einer Abmahnung besteht jedoch darin, wie sie im Kontext des Arbeitsrechts interpretiert werden. Eine Abmahnung stellt eine intensivere Maßnahme dar als eine Ermahnung. Sie ist gewissermaßen der „Wink mit dem Zaunpfahl“ vor einer möglichen Kündigung, die bei wiederholtem Fehlverhalten erfolgen kann. Die Anwendung des Ermahnens ist weniger formell und wird eher bei weniger schwerwiegende Verstößen gegen Pflichten oder Fehlverhalten angewandt. Man könnte es auch als Vorstufe zur eigentlichen Abmahnung sehen.

Wenn der Arbeitgeber plant, eine Angestellte oder einen Angestellten später aufgrund desselben Verhaltens zu entlassen, sollte er vorher eine Abmahnung auszusprechen. Dadurch wird die Kündigung rechtsgültig und wirksam. Bei einer schwerwiegenden Verfehlung ist dies jedoch nicht erforderlich, da diese eine sofortige verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt.

Wann kann dem Arbeitnehmer eine Ermahnung drohen?

Ermahnungen können verschiedene Ursachen haben, wie beispielsweise

  • schlechte Leistung am Arbeitsplatz
  • Verstoß gegen Unternehmensrichtlinien
  • Missachtung von Arbeitsregeln wie den Arbeitszeiten und Pausen
  • unerlaubte Internetnutzung
  • Alkoholkonsum während der Arbeit
  • Respektlosigkeit gegenüber Vorgesetzten
  • oder das Nichtbefolgen vorgegebener Schritte im Krankheitsfall

Sie sollten jedoch wissen, dass eine Ermahnung nicht zwingend zu einer Kündigung führt. Oftmals dient sie vielmehr als Warnhinweis und ermöglicht Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, Ihr Verhalten zu korrigieren, bevor ernstere Maßnahmen ergriffen werden. Im Falle einer solchen Ermahnung ist es ratsam, angemessen darauf zu reagieren, die Anliegen des Arbeitgebers ernst zu nehmen und gegebenenfalls Schritte zur Verbesserung einzuleiten, um nachteilige Auswirkungen abzuwenden.

Wird die Ermahnung in der Personalakte dokumentiert?

In den meisten Fällen wird die Ermahnung in der Personalakte dokumentiert. Die Personalakte fungiert als offizielle Aufzeichnung über die berufliche Laufbahn des Arbeitnehmers und beinhaltet Informationen zu seiner Anstellung, Leistung, Weiterbildungen sowie auch zu disziplinarischen Maßnahmen. Im Fall von rechtlichen Streitigkeiten oder arbeitsrechtlichen Fragen kann die Personalakte als Beweismittel dienen. Sie haben als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer normalerweise das Recht, Einsicht in Ihre Personalakte zu nehmen und können unter bestimmten Umständen auch schriftlich dazu Stellung nehmen.

Kann eine Ermahnung aus der Personalakte gelöscht werden?

Wird eine Ermahnung in die Personalakte aufgenommen, dann bleibt sie in den meisten Fällen auch dokumentiert. Da sie nur als Vorstufe der Abmahnung keine Kündigungsabsichten beinhaltet, können Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auch keine Löschung beantragen. Anders sieht es aus, wenn die Ermahnung unberechtigte, ungenaue oder pauschale Anschuldigungen enthält. In diesen Fällen können Sie darauf bestehen, dass die Ermahnung aus Ihrer Personalakte gelöscht wird.

Wie sollten Sie bei Ermahnung durch den Arbeitgeber reagieren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie reagieren können, wenn Ihr Arbeitgeber Sie ermahnt. Es ist notwendig, stets die Ruhe zu bewahren und nicht in einer impulsiven Art und Weise zu reagieren. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um die Situation vollständig zu erfassen, bevor Sie eine Reaktion zeigen. Wenn Ihnen die Gründe nicht klar sind, sollten Sie nachfragen. Verstehen Sie genau, worum es dem Arbeitgeber geht, und stellen Sie sicher, dass es keine Missverständnisse gibt.

Überlegen Sie sorgfältig, ob das Fehlverhalten und die Zurechtweisung in der Ermahnung gerechtfertigt sind. Falls ja, denken Sie über Ihre Handlungen nach und überlegen Sie sich Maßnahmen zur Verbesserung Ihrer Leistung sowie zur Vermeidung von weiterem Fehlverhalten. Wenn Ihr Verhalten unangemessen war, kann eine Entschuldigung in der Regel helfen. Ein professionelles und aufrichtiges Schreiben oder Gespräch kann dazu beitragen, die Angelegenheit zu klären.

Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über die Erwartungen, die an Sie gestellt werden, und wie Sie diese optimieren können. Eine nachvollziehbare Klärung der Aufgaben, Ihrer Verantwortlichkeiten und Ziele kann dazu beitragen, Unstimmigkeiten zu reduzieren. Es ist ratsam, alle Gespräche schriftlich festzuhalten – speziell Vereinbarungen –, die während oder nach dem Gespräch getroffen werden. Diese Aufzeichnungen können als Orientierungshilfe für mögliche zukünftige Schwierigkeiten oder eine Abmahnung dienen.

Falls Sie unsicher sind oder das Gefühl haben, dass die Rüge nicht gerechtfertigt ist, sollten Sie in Betracht ziehen, Unterstützung von einem Arbeitsrechtsexperten oder dem Betriebsrat in Anspruch zu nehmen.

Was sagt das Arbeitsrecht über die Ermahnung?

Das Arbeitsrecht in Bezug auf Ermahnungen kann je nach Land und Region variieren. Dennoch sind allgemeine Grundsätze zu beachten, die für das Ermahnen seitens des Arbeitnehmers gelten können.

Die Zurechtweisungen sollten angemessen sein und sich an der Schwere des Fehlverhaltens oder der Leistungsmängel orientieren. Sie sollten auf konkreten Verletzungen bestimmter Erwartungen basieren. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Ermahnungen schriftlich festzuhalten und dem betroffenen Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Dadurch hat der Arbeitnehmer Kenntnis über den Inhalt der Maßregelung und kann darauf reagieren.

Arbeitnehmer haben das Recht, schriftlich Stellung zu einer Rüge zu nehmen, um ihre Sichtweise darzulegen. Wenn es Zweifel oder Unsicherheiten gibt und der Arbeitgeber Sie ermahnt, ist es empfehlenswert, rechtlichen Beistand zu suchen. Dadurch können Sie ein besseres Verständnis für Ihre spezifischen Rechte und Pflichten gewinnen.

Kann eine Ermahnung zur Kündigung führen?

In manchen Situationen kann eine Ermahnung der erste Schritt hin zu einer Kündigung sein. Eine Zurechtweisung wird normalerweise als formale Warnung betrachtet, die Ihnen als Angestellte oder Angestellten ermöglicht, Ihr Verhalten zu verbessern oder Leistungsmängel auszubessern. Wenn Sie jedoch trotz des Ermahnens weiterhin betriebliche Regeln missachten oder Ihre Leistung nicht zufriedenstellend ist, können weitere disziplinarische Maßnahmen ergriffen werden, einschließlich einer möglichen Kündigung.

Einige Unternehmen haben klare Richtlinien festgelegt, in denen bestimmte Verstöße oder wiederholtes Fehlverhalten als Grund für eine Kündigung genannt werden. In anderen Situationen kann es erforderlich sein, dass mehrere Ermahnungen und Abmahnungen ausgesprochen werden oder ernsthafte Regelverletzungen vorliegen müssen, bevor tatsächlich gekündigt wird.

Es ist wichtig für Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zu wissen und sich bewusst zu machen, dass es in vielen Arbeitsbeziehungen üblich ist, den Sachverhalt schriftliche zu dokumentieren und Sie darüber zu informieren, wenn aufgrund von disziplinarischen Maßnahmen eine mögliche Kündigung im Raum steht.

Sie werden ermahnt! Sollten Sie unterschreiben oder nicht?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten und diese unterzeichnen, bestätigen Sie damit den Erhalt des Schreibens. Allerdings kann Ihre Unterschrift auch als Zustimmung zum Inhalt interpretiert werden, was bei einer späteren Kündigung nachteilig sein könnte. Im Gegensatz dazu besitzt eine Ermahnung im Bereich des Arbeitsrechts nur geringes Gewicht und erfüllt nicht den offiziellen Zweck einer Abmahnung, die arbeitsrechtlich als Warnung dient. Daher ist es in der Regel unproblematisch, eine solche zu unterschreiben. Falls Sie jedoch nicht mit dem Inhalt der Ermahnung übereinstimmen, haben Sie die Möglichkeit klarzustellen, dass Ihre Unterschrift lediglich bestätigt, dass Sie von der Ermahnung Kenntnis genommen haben.

Hat eine Ermahnung für Sie Konsequenzen?

Eine Ermahnung hat in Bezug auf Arbeitsrecht keine Konsequenzen. Normalerweise erfordert eine mögliche verhaltensbedingte Kündigung, dass der Arbeitgeber Sie vorher abmahnt. Dennoch kann eine Ermahnung nachteilig sein, vor allem wenn Sie stur sind und sich nicht entschuldigen, obwohl die Vorwürfe des Arbeitgebers gerechtfertigt sind. In diesem Fall könnte der Arbeitgeber ein schlechtes Bild von Ihnen haben, was sich negativ auf die Zusammenarbeit auswirken kann. Die Ermahnung könnte sich auch hinderlich auf Ihre berufliche Entwicklung auswirken und in Ihrer Personalakte vermerkt werden.