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Krankmeldung & Formulierung: So geht es richtig

Die deutschen Arbeitnehmer sind so krank wie nie. Laut Statistik fehlte jeder Arbeitnehmer krankheitsbedingt rund 20 Tage an seinem Arbeitsplatz. Rein rechnerisch bedeutet dies, dass der Krankenstand 5,5 Prozent beträgt. Dabei sind nicht nur Corona-Erkrankungen, klassische Erkältungen oder auch psychische Leiden der Grund für die Krankmeldung. Auch längerfristige Krankheiten sorgen immer wieder dafür, dass Arbeitnehmende ihren Beruf für eine Weile nicht mehr ausüben können. Doch was ist, wenn man sich unwohl fühlt und den Tag auf der Arbeit auf keinen Fall überstehen kann? Wie sollten sich Arbeitnehmende richtig krankmelden, welche Pflichten und welche Rechte haben sie, wenn sie krank sind und der Arbeit fernbleiben?

Arbeitsunfähigkeit ist ein häufiges Thema vor dem Arbeitsgericht

Man sollte als Arbeitnehmer meinen, dass es kein Problem ist, wenn man sich kurzfristig krankmeldet und sich an den Tagen dann zu Hause auskuriert. Doch tatsächlich ist die Arbeitsunfähigkeit immer wieder ein Streitpunkt zwischen Arbeitgebern und Angestellten, der nicht selten sogar vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden muss. So manches Mal geht es dabei um falsche Krankmeldungen oder aber um die zu spät ausgeschriebene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die damit entstandene Lücke im Krankenstand des Arbeitnehmers. Es ist daher für Sie als Arbeitnehmer von größter Wichtigkeit zu wissen, wie und wann Sie sich richtig beim Arbeitgeber krankmelden müssen, damit es nicht zu Schwierigkeiten wie Abmahnungen oder sogar einer Kündigung kommt.

Was ist zu tun, wenn man sich als Arbeitnehmer krankmelden muss?

Schon nach dem Feierabend zeigen sich erste Anzeichen einer Krankheit. Der Hals kratzt, die Nase läuft und der Kopf dröhnt ohne Ende. Man geht früh ins Bett, um am nächsten Morgen im Büro wieder seine Leistung für den Arbeitgeber erbringen zu können, doch es hilft alles nichts und man muss sich am Morgen krankmelden.

Tatsächlich sind Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gesetzlich verpflichtet, noch vor Arbeitsbeginn Ihren Arbeitgeber von einer Krankheit zu unterrichten. Es reicht nicht aus, sich nur krankzumelden; Sie müssen den Arbeitgeber sogar von der Dauer der Erkrankung unterrichten. Laut Paragraf 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes muss die Krankheit sowie die Dauer des Fortbleibens dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden.

In der Praxis ist dies kaum möglich, denn kein Arbeitnehmer kann den Verlauf seiner Arbeitsunfähigkeit voraussehen. Dennoch müssen Sie noch vor Arbeitsantritt mitteilen, dass Sie erkrankt sind und nicht am Arbeitsort erscheinen können. In der Regel ergibt sich nach dem Besuch beim Arzt und anschließend aus der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie lange Sie krankgeschrieben sind. Dies sollten Sie nach dem Besuch beim Arzt dem Arbeitgeber möglichst sofort mitgeteilt werden.

Auf einen Blick: So meldet man sich richtig krank

  • Den Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn über die Erkrankung informieren
  • Arzt aufsuchen oder anrufen und digitale AU erhalten
  • Vorgesetzten über die Dauer der Abwesenheit informieren
  • sich auskurieren und schnell gesund werden

Vorgaben sind in jedem Betrieb unterschiedlich

Der berufliche Alltag ist bei jedem Angestellten unterschiedlich, so auch die Vorgehensweisen bei Krankheit. Während einige Angestellte die Krankmeldung über WhatsApp mitteilen dürfen, müssen sich Mitarbeitende in anderen Betrieben noch vor Arbeitsbeginn telefonisch oder auch per E-Mail bei ihrem Arbeitgeber oder Vorgesetzten krankmelden. Es ist wichtig, dass Sie sich bereits vor einer Erkrankung über die jeweiligen Abläufe im Betrieb informieren. So können Sie sich bei der Vorgehensweise sicher sein und machen keine Fehler bei einer Krankmeldung.

Auch über die Formulierung gibt es keine pauschale Aussage. Besonders wenn eine Krankmeldung per WhatsApp oder SMS im Betrieb erwünscht ist, kann eine kurze Nachricht über das Fernbleiben vom Arbeitsplatz ausreichen. Eine E-Mail kann formeller formuliert werden, um den Arbeitgeber über die Krankheit zu informieren. Sinnvoll ist es in jedem Fall jedoch, wenn Sie den Vorgesetzten nicht nur über die Abwesenheit aus Krankheitsgründen informieren, sondern direkt den Hinweis auf einen bevorstehenden Arzttermin geben. So weiß der Arbeitgeber sofort, dass er nach dem genannten Termin eine Mitteilung erhalten wird, wie lange sein Mitarbeitender krankgeschrieben ist.

Im Anschluss an den Arzttermin sollten Sie Ihrem Vorgesetzten also direkt mitteilen, wie lange die Arbeitsunfähigkeit besteht. Den Grund für die Krankschreibung müssen Arbeitnehmer jedoch nicht angeben. Auch der behandelnde Arzt, der die Krankmeldung ausgestellt hat, ist nicht verpflichtet, den Arbeitgeber seines Patienten über dessen Erkrankung zu informieren. Dies gehört unter die ärztliche Schweigepflicht.

Krankmeldung: Muster für eine E-Mail

So könnte man eine Krankmeldung formulieren:

Sehr geehrter Herr [Name],

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ich erkrankt bin und meiner Arbeit heute nicht nachgehen kann. Ich habe bereits einen Arzttermin für [Uhrzeit] Uhr erhalten und melde mich im Anschluss daran, um Ihnen mitzuteilen, wie lange ich ausfallen werde.

Mit freundlichen Grüßen

[Name]

Wie die Formulierung tatsächlich ausfallen sollte, hängt natürlich vom individuellen Umgangston auf der Arbeit ab. In einigen Betrieben ist es formeller, während man in anderen Arbeitsstätten einen persönlicheren Umgangston pflegt. Als Arbeitnehmer sollten Sie diesen auch bei einer Krankmeldung weiterführen.

Müssen Arbeitgeber am ersten Tag ein Attest vorlegen?

Es muss nicht immer eine schlimme Erkrankung sein, die das Fernbleiben von der Arbeit erfordert. Auch nicht jede Erkrankung erfordert den Weg in die Arztpraxis. Eine Krankschreibung vom Arzt ist nicht immer in jedem Fall erforderlich. Auch hier sollten Sie als Angestellter sich im Idealfall bereits bei Eintritt in den Betrieb über die gewünschten Methoden informieren oder einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, in ihren Arbeitsverträgen Regelungen für die Krankmeldung der Angestellten festzulegen.

Fehlen Sie nur einen Tag auf der Arbeit, weil Sie zum Beispiel kurzfristig unter einer Erkältung oder unter Migräne leiden, reicht es häufig, wenn Sie sich bei der Arbeit melden und den Chef über das Fernbleiben informieren. Jedoch kann ein Vorgesetzter jederzeit von seinem Mitarbeitenden verlangen, dass dieser bereits am ersten Tag der Erkrankung eine Krankmeldung vom Arzt vorlegt. Finden sich keine Regelungen über ein Attest im Arbeitsvertrag, so können Sie sich auf die Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes beziehen. Paragraf 5 besagt, dass der Arbeitgeber nach dem dritten Tag seiner Krankmeldung ein Attest vorlegen muss. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss demnach spätestens am vierten Tag der Krankmeldung beim Arbeitgeber vorliegen.

Der gelbe Krankenschein ist out: Die digitale Krankmeldung

Auch in der Medizin geht man mit der Zeit, denn das klassische Attest, auch als gelber Schein bekannt, gehört schon bald der Vergangenheit an. Die digitale Krankmeldung wird den Krankenschein nach und nach ablösen. Muss der Arzt eine Krankmeldung schreiben, wird diese Krankmeldung bald nicht mehr auf Papier ausgehändigt. Schon seit dem 01.01.2023 besteht in Arztpraxen die Möglichkeit, die Krankmeldung digital zu versenden. Bislang sind jedoch noch nicht alle Arztpraxen mit der Technik vertraut und händigen die Krankschreibung noch immer in Papierform aus.

Muss ein Arzt eine Krankmeldung schreiben, erhält der Patient nur noch eine Ausfertigung für seine persönlichen Unterlagen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird von den Praxen digital an die Krankenversicherung des Patienten gesendet, hier muss der Arbeitgeber selbst die Krankmeldung abrufen.

Für Sie als Arbeitnehmer entfällt nun durch die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Weg zur Arbeit, beziehungsweise zur Post, um die Krankschreibung vorzulegen. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht, den Arbeitgeber vom Fernbleiben aufgrund einer Erkrankung zu unterrichten, noch bevor der Arbeitstag beginnt. Ein Anruf oder eine E-Mail sind natürlich immer noch wichtig, wenn man krankheitsbedingt von der Arbeit fernbleibt.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon oder WhatsApp?

In Zeiten neuer Medien ist die Krankmeldung per WhatsApp auch möglich. Für Arbeitnehmende gibt es seit der Coronapandemie die Möglichkeit, sich auch per Telefon krankschreiben zu lassen. Bei bestimmten Symptomen kann der Arzt eine Krankmeldung schreiben, ohne den Patienten gesehen zu haben. Dies ist immer dann möglich, wenn der Erkrankte ohne schwere Symptomatik erkrankt ist und bereits als Patient in der Praxis des Mediziners bekannt ist. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon gibt es maximal für 5 Kalendertage. Für die Mediziner bedeutet diese Möglichkeit der Krankschreibung per Telefon eine deutliche Entlastung in den Praxen und somit auch weniger Arbeitsaufwand.

Ein Start-Up aus der Hansestadt Hamburg bietet sogar die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per WhatsApp an. Hier müssen Beschäftigte einfach einige Fragen zum Gesundheitszustand und Symptomen beantworten und können dann gegen eine Gebühr eine Bescheinigung für die Arbeit erhalten. Diese Möglichkeit, die zunächst bereits 2019 aufkam, ist jedoch, laut Arbeitsgericht, von den Arbeitgebern nicht zu akzeptieren. Wer sich krankschreiben lassen möchte und den Weg zum Arzt scheut, könnte mit einem solchen WhatsApp-Attest eine Abmahnung kassieren.