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Kündigung in der Probezeit: Vermeiden Sie diese Fehler

Tritt man einen neuen Job an, so gilt es zunächst, eine Probezeit zu bestehen. Diese Frist besteht, um dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, herauszufinden, ob der Arbeitnehmer für den Job geeignet ist. Es dürfen dabei höchstens 6 Monate als zur Probe angesetzt werden. Während dieser Zeit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer jederzeit eine Kündigung aussprechen, wobei eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zu beachten ist.

Welche Probezeit ist zu erwarten?

Die Probezeit ist gesetzlich nicht festgelegt. Vielmehr wird sie unter Unternehmen und Arbeitnehmer ausgemacht. Daher kann diese Zeit von Unternehmen zu Unternehmen auch unterschiedlich sein. Manche Arbeitgeber verzichten völlig auf eine Probeperiode, während andere sich für einen Zeitraum zwischen drei und sechs Monaten entscheiden. Der gesetzliche Kündigungsschutz tritt erst nach Ablauf dieser vereinbarten Probezeit ein, sodass beide Parteien ohne eine Angabe von Gründen eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen aussprechen können.

In einigen Fällen ist es möglich, dass der Arbeitgeber die Probezeit verlängern kann. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit während des Probezeitraums über eine längere Zeit nicht arbeiten konnte. In solchen Fällen wird der Arbeitgeber in der Regel nach Ablauf der Probezeit einen befristeten Vertrag wählen, um die Eignung des Arbeitnehmers über einen längeren Zeitpunkt hinaus testen zu können. Die Kündigungsfrist beträgt dabei weiterhin 2 Wochen.

Mögliche Gründe für eine Kündigung in der Probezeit

Wenn Sie eine Kündigung während der Monate in der Probezeit vermeiden möchten, so ist es wichtig, die Gründe zu kennen, die Arbeitgeber zu einer Kündigung veranlassen. Bei der Kündigung während der Probezeit braucht der Arbeitgeber keinen Grund für die Kündigung angeben und lediglich eine Kündigungsfrist von 2 Wochen einhalten. Dennoch ist es für den Arbeitnehmer wichtig zu wissen, welche Gründe möglicherweise dazu führen, dass ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Dabei kann man die möglichen Gründe für die Kündigung grundsätzlich in drei Gruppen unterteilen:

  • Personenbezogene Kündigung
  • Verhaltensbezogene Kündigung
  • Betriebsbezogene Kündigung

Liegen personenbezogene Gründe zur Kündigung vor, so handelt es sich dabei häufig um kränkliche Arbeitnehmer. Wenn Sie also bereits während der Probezeit öfter einmal krank sind und nicht zur Arbeit kommen können, so ist es möglich, dass vor Beendigung dieser Zeit eine Kündigung erfolgt. Eine Ausnahme besteht jedoch für Schwangere, denn das Gesetz sieht in diesem Fall auch während der Probezeit einen Kündigungsschutz vor.

Verhaltensbezogene Gründe beziehen sich in der Regel darauf, dass sich der Arbeitnehmer nicht wie erwartet in den Betrieb einfügt und Regeln oder Anweisungen missachtet. Dazu können beispielsweise Unpünktlichkeit oder unentschuldigtes Fehlen gehören, aber auch Dinge, wie das Missachten des Verbots, Internet für private Zwecke zu nutzen oder ähnliche Verstöße, die eine Kündigung für den Arbeitgeber ratsam erscheinen lassen.

Gibt es betriebsbezogene Gründe, die zu einer Lösung von einem Arbeitsverhältnis in der Probezeit führen, so hat man darauf als Arbeitnehmer kaum einen Einfluss. Solche Gründe zur Kündigung liegen dann vor, wenn das Unternehmen einen geringeren Bedarf an Arbeitskräften hat, beispielsweise weil Abteilungen geschlossen werden, oder neue Arbeitsvorgänge zu einer Einsparung von Arbeitskräften führt.

Wie kann man die Probezeit erfolgreich absolvieren?

Haben Sie einen Job gefunden, der Ihnen zusagt, so möchten Sie natürlich Ihre Probephase gut bestehen und dann in ein normales Arbeitsverhältnis mit Kündigungsschutz übernommen werden. Es gibt einige Fehler, die Sie während der Probezeit unbedingt vermeiden sollten. Zunächst einmal ist es wichtig, sich gut in den Betrieb und in das Team, mit dem man arbeitet, einzugliedern. Es kann helfen, beispielsweise mit den Kollegen zum Mittag zu essen. Dabei werden Sie allmählich als neues Team-Mitglied anerkannt und können auch wichtige Informationen über den Arbeitsablauf erhalten. Auch die folgenden Tipps können Ihnen dabei helfen, während Ihrer Probezeit einen guten Eindruck zu machen und eine Kündigung zu vermeiden:

  • Eigeninitiative

Warten Sie nicht untätig, bis Ihnen Aufgaben zugewiesen werden. Versuchen Sie hingegen, sich stets nützlich zu machen und Arbeiten eigenständig zu erledigen.

  • Keine Besserwisserei

Niemand weiß es zu schätzen, wenn der/die Neue alles besser wissen will. Halten Sie sich daher zunächst mit Vorschlägen zurück und versichern Sie sich zunächst, dass Sie die Arbeitsabläufe genau verstehen. Auf diese Weise bringen Sie schnell in Erfahrung, warum Dinge in einer bestimmten Weise durchgeführt werden.

  • Feedback suchen

Es ist wichtig für Sie zu wissen, wie Ihre Arbeit während der Probezeit bewertet wird. Darum sollten Sie regelmäßig um Feedback bitten und dieses nutzen, um Ihre Leistungen konstant zu verbessern. Gibt es Probleme, so können Sie diese rechtzeitig lösen.

  • Kritik akzeptieren

Kritik an Ihrer Arbeit kann in der Probezeit vollkommen normal sein. Schließlich müssen Sie sich in Ihre neuen Aufgaben zunächst einarbeiten. Reagieren Sie auf solche Kritik positiv und versuchen Sie, Ihre Arbeitsweise entsprechend anzupassen. Keinesfalls sollten Sie auf Kritik gereizt reagieren. Neuen Mitarbeitern werden in der Regel kleinere Fehler zugestanden und am Ende können Sie aus diesen Fehlern lernen.

  • Unpünktlichkeit vermeiden

Unpünktlichkeit und Abwesenheit stört den Arbeitsfluss im Betrieb und wird daher in jedem Unternehmen mit kritischen Augen betrachtet. Daher sollten Sie auf eine fehlerfreie Pünktlichkeit achten und zumindest in der Probezeit nur dann einen Arbeitstag verpassen, wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt. Auch Urlaubswünsche werden in der Probeperiode nicht gerne gesehen und sollten daher vermieden werden, um eine Kündigung zu vermeiden.

  • Lernen Sie die Hierarchie im Unternehmen kennen

Es ist stets wichtig, den richtigen Dienstweg einzuhalten. Daher empfiehlt es sich, gleich zu Anfang Erkundigungen über die Zuständigkeiten in Ihrem neuen Arbeitsumfeld einzuholen und sich an diese auch zu halten.

  • Aufgaben sorgfältig durchführen

Eine schlechte Leistung gehört zu den wichtigsten Gründen für eine Beendigung von einem Arbeitsverhältnis in der Probephase. Deshalb ist es empfehlenswert, dass Sie sich auf jede Aufgabe voll konzentrieren und diese mit viel Sorgfalt durchführen, auch wenn Ihnen die Aufgabe als unwichtig erscheint.

  • Weitere Kriterien

Wie schon erwähnt, muss der Arbeitgeber keinen Grund angeben, um das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit zu lösen. Das bedeutet also, dass auch sehr persönliche Kriterien, wie beispielsweise ein ungepflegtes Erscheinungsbild einen Einfluss auf diese Entscheidung haben können. Wenn Sie also von der Probezeit in ein geregeltes Arbeitsverhältnis mit Kündigungsschutz überwechseln möchten, sollten Sie auf alle persönlichen Aspekte achten, die Anlass zu einer Kündigung geben könnten.

Vorteile der Probephase für den Arbeitnehmer

Die Probezeit mit kurzer Kündigungsfrist ist auch für Sie als Arbeitnehmer sinnvoll. Diese Monate geben Ihnen die Gelegenheit, das Unternehmen und den Ihnen zugewiesenen Tätigkeitsbereich zunächst einmal kennenzulernen. Immer wieder kann es nämlich vorkommen, dass man ein Stellenangebot sieht und glaubt, dass der angebotene Job gut mit den eigenen Wünschen harmoniert. Im Arbeitsalltag kann das oft jedoch ganz anders aussehen. Einige Monate der Probe verschaffen dem Arbeitnehmer darüber Gewissheit, ob er sich in dem Job wirklich wohlfühlen wird. Oft werden auch seitens des Arbeitgebers im Einstellungsgespräch Versprechungen gemacht, die dann späterhin nicht eingehalten werden. Das können Sie während der Probezeit schnell erkennen und den Vertrag rechtzeitig ohne lange Kündigungsfrist lösen, wenn Ihnen die Arbeitsbedingungen nicht zusagen. Der einzige Nachteil besteht darin, dass Sie keinen Kündigungsschutz genießen.

Vorgehen bei der Kündigung in der Probezeit

Wenn Sie während der Probezeit kündigen möchten, so sollten Sie das mit Bedacht tun und die Kündigungsfrist von 2 Wochen einhalten. Kündigen Sie beispielsweise am Ende einer Probezeit, die 6 Monate gedauert hat, wünschen Sie sich wahrscheinlich ein Arbeitszeugnis, damit in Ihrem Lebenslauf keine Lücke entsteht. Das kann für Ihre nächste Anstellung unter Umständen von großer Wichtigkeit sein. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf freundliche Weise mit, dass die Tätigkeit Ihren Erwartungen nicht entspricht und Sie deshalb auf ein festes Arbeitsverhältnis verzichten möchten. Wird das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einverständnis mit dem Arbeitgeber gelöst, so können Sie meistens auch ein positives Arbeitszeugnis erhalten, das Ihnen auf Ihrem weiteren Karriereweg dienlich sein kann. Aus diesem Grund sollten Sie es auch vermeiden, sich beim nächsten Vorstellungsgespräch negativ über den vorherigen Arbeitgeber zu äußern, auch wenn Ihre Erfahrung nicht positiv war.