Kündigung während Schwangerschaft: Welche Rechte haben Schwangere?
Eine Schwangerschaft stellt für jede Frau ein besonders und außergewöhnliches Ereignis dar. Dabei steht nicht nur der Körper vor besonderen Herausforderungen, sondern auch der berufliche Alltag. In vielen Berufen tritt das sogenannte Beschäftigungsverbot ein. Der Fall tritt besonders bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten ein. Doch wie ist der Fall von Schwangerschaft gesetzlich geregelt? Dürfen Sie einfach zuhause bleiben oder hat der Arbeitgeber sogar ein Recht, Ihnen zu kündigen? Hier erfahren Sie alle wichtigen Fakten, die Sie über das Thema Schwangerschaft und Kündigung wissen müssen!
Kündigungsschutz Schwangerschaft: Welche Rechte haben Sie?
Dem Arbeitgeber ist es gesetzlich nicht gewährt, dass er eine schwangere Mitarbeiterin während der Schwangerschaft kündigt. Hier greift das Mutterschutzgesetz. Der Kündigungsschutz Schwangerschaft tritt ab dem ersten Tag der Schwangerschaft in Kraft. Dieser Schutz hält bis vier Monate nach der Geburt an. Der Kündigungsschutz hält jedoch auch in der Elternzeit. Wenn Sie also nach der Geburt in Elternzeit gehen wollen, sind Sie auch hier voll abgesichert. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren. Das ist gesetzlich geregelt und im Mutterschutzgesetz festgeschrieben. Auch während der Probezeit darf Ihnen somit nicht gekündigt werden, wenn Sie den Arbeitgeber informieren. Sie haben zudem die Möglichkeit, nach einer Kündigung von dem Kündigungsschutz zu profitieren. Haben Sie also bereits eine Kündigung erhalten, Sie sind jedoch schwanger, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen zu informieren. Auch hier gilt dann der Kündigungsschutz. Der Schutz gilt auch immer in Fällen von Fehlgeburten. Folgt ein Abort nach der 12. Schwangerschaftswoche steht Ihnen ein viermonatiger Kündigungsschutz zu.
Kündigung in der Schwangerschaft – Wann ist eine Kündigung möglich?
Eine Kündigung in der Schwangerschaft ist möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Kündigung Ihren Arbeitgeber nicht informieren und das auch zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung nicht gemacht haben. Dann ist eine Kündigung während der Schwangerschaft rechtens. Eine Kündigung in der Schwangerschaft ist zudem möglich, wenn besondere Gründe vorliegen, die nichts mit dem Zustand der Frau zu tun haben. Das kann z. B. ein Fehlverhalten der Arbeitnehmerin sein (z. B. Diebstahl) oder eine Stilllegung des Betriebes. Diese Gründe müssen jedoch von der Arbeitsschutzbehörde geprüft und genehmigt werden.
Was tun bei einer Kündigung in der Schwangerschaft?
Sie sind schwanger und haben eine Kündigung erhalten? Dann gehen Sie wie folgt vor:
Informieren Sie zunächst Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft. Tun Sie dies unmittelbar nach der Kündigung, unbedingt jedoch innerhalb 14 Tagen nach Erhalt. Die Kündigung entfällt hier automatisch. Wenn Ihnen dennoch gekündigt wird, müssen Sie dieser widersprechen. Die Kündigung ist unwirksam, solange die Arbeitsschutzbehörde nicht in Kenntnis gesetzt wurde und diese überprüft hat.
Kündigung während Schwangerschaft – Ist selber Kündigen möglich?
Für die meisten Frauen kommt es während einer Schwangerschaft nicht in Frage, die bestehende Arbeitsstelle zu kündigen und auf den Erhalt des Geldes zu verzichten. Dennoch können viele Gründe vorliegen, weshalb eine Kündigung unumgänglich erscheint. Doch ist es überhaupt möglich, in der Schwangerschaft zu kündigen? – Ja! Sie haben die Möglichkeit zu jeder Zeit während der Schwangerschaft zu kündigen. Der Kündigungsschutz gilt nur für Arbeitgeber und nicht für Sie selbst. Bedenken Sie aber, dass Sie nach der Kündigung keine Ansprüche auf Gelder mehr haben. Das betrifft in erster Linie natürlich Ihr Gehalt, der Zuschuss zum Muttergeld und natürlich auch das Elterngeld. Eine Kündigung in diesem Moment sollte also wohlüberlegt sein.
Fragen und Antworten – Alles auf einen Blick
Ist eine Kündigung während der Schwangerschaft möglich?
Nein.
Muss ich meinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?
Ja! – Sogar unbedingt. Nur wenn der Arbeitgeber über die Schwangerschaft informiert wurde, tritt der Kündigungsschutz in Kraft.
Kann mir mein Arbeitgeber trotzdem kündigen?
Ja. Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit Ihnen dennoch zu kündigen. Das liegt vor allem dann vor, wenn Sie ihm nicht von der Schwangerschaft erzählen und ihn auch zwei Wochen nach der Kündigung nicht in Kenntnis setzen. Auch wegen besondere Anlässe und spezieller Gründe kann Ihnen gekündigt werden. Diese müssen jedoch ausführlich geprüft werden.
Kann ich während der Schwangerschaft auch selber kündigen?
Ja. Sie haben jedes Recht, Ihr Arbeitsverhältnis zu jeder Zeit zu kündigen. Wie sinnvoll das ist, hängt von Ihrer persönlichen Entscheidung ab. Bedenken Sie jedoch, dass alle Gelder vom Arbeitgeber Ihnen dann nicht mehr zur Verfügung stehen.
Mein Arbeitsvertrag endet in der Schwangerschaft. Was nun?
Ein befristetes Arbeitsverhältnis bleibt in Fällen einer Schwangerschaft dennoch bestehen. Wenn Ihr Arbeitsvertrag also in der Schwangerschaft ausläuft, stehen Sie dennoch unter Kündigungsschutz.
Kündigung in der Schwangerschaft – Fazit
Eine Schwangerschaft bietet keinen Grund zur Sorge, dass Sie demnächst Ihre Arbeitsstelle verlieren. Den Arbeitgebern ist es gesetzlich verboten, eine schwangere Frau zu kündigen. Sie müssen jedoch Ihren Arbeitgeber in Kenntnis setzen. Auch darf das Arbeitsverhältnis nicht fatal gestört sein, um den Kündigungsschutz zu gewährleisten.