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Kündigungsschutzklage: Wie viel kostet sie & lohnt sie sich?

Lachende Kollegen, eine entspannte Kaffeepause und ein harmonisches Miteinander – ein angenehmer Unternehmensalltag trägt bekanntermaßen zum Wohlbefinden der Angestellten bei. Leider läuft selbst im besten Unternehmen nicht immer alles rund. Tatsächlich kann es so weit gehen, dass eine ungerechtfertigte Kündigung ausgesprochen wird. Möchten Sie sich in einem solchen Fall wehren, dann ist die Kündigungsschutzklage wahrscheinlich Ihre beste Option. Was genau das ist, wann die Klage überhaupt möglich ist und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie hier.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage ist eine rechtliche Maßnahme, mit der Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zur Wehr setzen können. Zuständig dafür ist das Arbeitsgericht, dessen Aufgabe es ist, die Zulässigkeit der Kündigung aus rechtlicher Sicht zu prüfen.

Erscheint Ihnen die Kündigung durch den Arbeitgeber nicht gerechtfertigt, kann es sich lohnen, diesen Schritt zu gehen. Denn falls das Gericht Ihren Zweifeln zustimmt, erhalten Sie üblicherweise eine Abfindung in Höhe mehrerer Bruttomonatsgehälter. Eine Alternative zu dieser Abfindung ist, dass das Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt. In diesem Fall behalten Sie Ihren Job.

Klage erheben: Welche Voraussetzungen gibt es?

Sie möchten eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, weil Sie die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch Ihren Arbeitgeber anzweifeln? Mit einem solchen Fall sind Sie vor Gericht nicht alleine. Es gibt drei Arten von Kündigung, in denen die Kündigungsschutzklage gegen den Arbeitgeber im Normalfall zum Einsatz kommt:

  • Außerordentliche Kündigung: Erfolgt die Kündigung durch den Arbeitgeber fristlos aufgrund schwerwiegender Pflichtverletzungen, lohnt sich die Klage oft. Das liegt daran, dass das Arbeitsrecht strenge Richtlinien für diese Form der Kündigung fordert.
  • Änderungskündigung: Hier kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, bietet Ihnen aber gleichzeitig eine abgeänderte Stelle an.
  • Sonderkündigungsschutz: Auch im Rahmen des Sonderkündigungsschutzes kann es zu einer Kündigungsschutzklage kommen. Der Grund dafür ist meist, dass Arbeitgeber besondere Regelungen im Rahmen der Kündigung missachten.

Kündigungsschutzklage: Diese Punkte sollten Sie beachten

Damit das Gericht ein Urteil zu Ihren Gunsten aussprechen kann, muss Ihre Kündigungsschutzklage bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, wenn Sie eine Abfindung erhalten, einen Vergleich erzielen oder Ihren Job behalten möchten, sollten Sie Wert auf die folgenden Punkte legen:

  • Klagefrist: Wenn Sie Ihre Chancen auf eine Abfindung erhöhen möchten, sollten Sie auf die Einhaltung der Klagefrist achten. Sie beträgt drei Wochen. Als Arbeitnehmer reichen Sie die Kündigungsschutzklage also innerhalb dieses Zeitraums bei dem Anwalt ein, der Sie vor dem Arbeitsgericht vertritt.
  • Kündigungsschutzgesetz: Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss für Sie als Arbeitnehmer gelten. Das ist üblicherweise mit Übergang von der Probezeit zu einem festen Arbeitsverhältnis gegeben.

Wichtig: Um den Kündigungsschutzprozess erfolgreich einzuleiten, müssen Sie viele verschiedene Punkte beachten. Falls Sie selbst nicht im Arbeitsrecht bewandert sind, ist es ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Als Experte für Arbeitsrecht kann der Rechtsanwalt Ihnen dabei helfen, alle Anforderungen zu erfüllen und einen erfolgreichen Vergleich zu erzielen.

Wie viel kostet die Kündigungsschutzklage?

Egal, ob Sie als Arbeitnehmer oder in einer anderen Funktion ein Urteil erwirken möchten: Unterschätzen Sie die Gerichtskosten und die Anwaltskosten nicht. Beide fallen im Rahmen der Kündigungsschutzklage an und hängen von unterschiedlichen Faktoren ab. Zusätzlich können neben den Anwaltskosten und Gerichtskosten Aufwendungen für Gutachten, Zeugen oder andere Ausgaben anfallen.

Normalerweise tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten für den Anwalt selbst. Welchen Rechtsanwalt Sie oder Ihr Arbeitgeber wählen, ist eine Entscheidung, die Sie unabhängig vom Verfahren treffen sollten. Die Gerichtskosten hingegen trägt die Partei, die am Ende unterliegt. Trotzdem sollten Sie beachten, dass sowohl Anwaltskosten als auch Gerichtskosten sehr hoch ausfallen können. Idealerweise haben Sie bereits im Vorfeld eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die Sie finanziell unterstützt.

Mit folgenden Kosten sollten Sie im Rahmen der Kündigungsschutzklage rechnen:

  • Gerichtsgebühren: Sie hängen vom Streitwert ab und belaufen sich auf rund 300 Euro bei einem Streitwert bis ungefähr 3.000 Euro.
  • Anwaltskosten: Als Arbeitnehmer suchen Sie sich Ihren Anwalt selbst aus und tragen die anfallenden Kosten. Wie hoch die Kosten ausfallen, hängt ebenfalls vom Streitwert ab. Er beträgt rund 1.300 Euro bei einem Streitwert von bis zu 9.000 Euro.
  • Weitere Kosten: Unabhängig vom Streitwert können weitere Kosten für Sie als Arbeitnehmer anfallen. Dazu gehören etwa die Ausgaben für Zeugen, Reisekosten oder Sachverständigengutachten.

Sie sehen also, dass die Kosten für eine Kündigungsschutzklage sehr hoch sein können. Wägen Sie deshalb ab, ob es sich rentiert, vor Gericht zu gehen.

Gut zu wissen: Beim Streitwert handelt es sich um eine rechnerische Größe, mit der sich Kosten für das Gericht und die Anwälte bestimmen lassen. Normalerweise handelt es sich um Ihr Bruttomonatsgehalt für drei Monate. Eine Ausnahme bildet die Änderungskündigung. Hier entspricht der Streitwert nicht dem Bruttomonatsgehalt, sondern einem individuellen Wert, den das Gericht festlegt.

Kündigungsschutzklage: Wie hoch wird die Abfindung sein?

Wie hoch der Vergleich oder die Abfindung ausfallen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Gesetzlich festgelegt ist dieser Wert nicht. Stattdessen spielen Ihr Alter, Ihre Betriebszugehörigkeit in Jahren sowie die möglichen Erfolgsaussichten mit hinein. Im Allgemeinen spricht man hierbei von einer Abfindung von bis zu 1,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.

Fazit: Eine Kündigungsschutzklage kann sich bezahlt machen

Ob sich die Kündigungsschutzklage aufgrund der Kosten rentiert, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Im Allgemeinen haben Sie jedoch gute Chancen, vor allem wenn Sie in einem größeren Betrieb arbeiten, bereits lange bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind und ein hohes Bruttomonatsgehalt vorweisen können. Auch dann, wenn Sie einen besonderen Kündigungsschutz genießen, ist eine solche Klage meist empfehlenswert.

Es ist verständlich, dass es den meisten Arbeitnehmern bei einer Kündigungsschutzklage um eine Abfindung oder einen Vergleich geht – nicht darum, im Unternehmen bleiben zu dürfen. Schließlich hat das gegenseitige Vertrauensverhältnis in einer solchen Situation bereits Schaden genommen. Ist das der Fall, dann sollten Sie den finanziellen Ausgleich annehmen. Für eine neue Stelle bewerben Sie sich hingegen direkt auf unserer Jobplattform jobs.aachener-zeitung.de!