Welche maximale Arbeitszeit pro Tag & Woche erlaubt das Gesetz?
Pünktlich Feierabend machen und sich Zuhause entspannen? Das ist für viele Arbeitnehmende nicht immer so möglich. Überstunden gehören in vielen Branchen zur Tagesordnung, immer mehr Angestellte müssen den Fachkräftemangel durch Mehrarbeit ausgleichen. Doch was ist eigentlich laut Arbeitszeitgesetz erlaubt? Wie viele Stunden dürfen Sie maximal am Tag arbeiten und wie sieht es mit der wöchentlichen Arbeitszeit (ArbZG) aus? Nicht nur der Tarifvertrag, sondern vor allem das Arbeitszeitgesetz stellt dazu klare Rechtsgrundlagen dar, an die Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich orientieren müssen.
Arbeitszeiten sind gesetzlich geregelt
Die tägliche, sowie die wöchentliche Arbeitszeit ist gesetzlich vorgeschrieben und ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Diese Regelungen beschreiben die Höchstdauer der Arbeitszeit für Angestellte, volljährige Auszubildende und Praktikanten sowie für Werkstudenten.
Der Paragraf 3 des ArbZG besagt, dass die maximale Arbeitszeit pro Tag nicht mehr als 8 Stunden betragen darf. Für die Höchstgrenze der wöchentlichen Arbeitszeit bemisst das Arbeitszeitgesetz eine sechs-Tage-Woche mit einer maximalen Arbeitszeit von 48 Stunden in der Woche. Hierbei werden Ausnahmen geregelt, die besagt, dass die wöchentliche Stundenzahl auch auf 60 Stunden pro Woche ausgedehnt werden darf, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden innerhalb von 16 Wochen, beziehungsweise vier Monaten nicht überschritten wird. Hier wird der Ausgleichszeitraum zugrunde gelegt, in dem durchschnittliche Arbeitszeiten berechnet werden, um die Höchstarbeitszeit festlegen zu können.
Was ist mit minderjährigen Auszubildenden?
Einige Auszubildende sind zu Beginn ihrer Ausbildung noch nicht volljährig. Hier gelten für die jungen Azubis andere Gesetze: Sowohl die maximale Arbeitszeit pro Tag als auch die maximale Arbeitszeit pro Woche unterscheiden sich. Maßgebend für die Arbeitszeit der minderjährigen Auszubildenden ist das Alter des Jugendlichen. Für unter 18-Jährige gilt die Regelung, dass zwar auch eine maximale Arbeitszeit von maximal 8 Stunden pro Tag gilt, jedoch dürfen die Jugendlichen eine Höchstarbeitszeit von mehr als 40 Stunden in einer 5-Tage-Woche nicht überschreiten.
Was ist als Arbeitszeit definiert?
Immer wieder gibt es zwischen Angestellten und Arbeitgeber Unstimmigkeiten, was genau als Arbeitszeit und was als Pause definiert werden kann. Auch Zeiten, in denen Arbeitnehmende ihre Arbeitskleidung im Betrieb anziehen, wird nicht immer klar als Arbeitszeit angesehen, daher ist es für Angestellte wichtig, genau zu wissen, wie diese Zeiten im Gesetz geregelt werden.
Per Gesetz wird die Arbeitszeit als die Zeit definiert, die mit dem Beginn der Arbeit startet und mit dem Ende der Arbeit vorbei ist. Abgezogen davon werden die eingehaltenen Ruhepausen, die ebenfalls im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt sind. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass seine Angestellten die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten, aber auch die vorgeschriebenen Ruhepausen einhalten können.
Was gilt nicht als Arbeitszeit?
Grundsätzlich darf eine Pause nicht als Arbeitszeit gerechnet werden. Ausnahmen gibt es dabei im Bergbau, hier werden Ruhepausen tatsächlich zur Arbeitszeit dazugerechnet. Diese Sonderregelung entstand, weil die Bergleute ihre Pausen unter Tage abhalten. Hier gibt es nicht die Möglichkeit, sich im Sonnenlicht an der frischen Luft zu erholen, weshalb die Ruhezeit in dieser Branche zu den Arbeitsstunden hinzugerechnet wird.
Raucherpausen
Immer wieder gibt es in Betrieben Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Raucherpausen. Ganz klar ist, dass Arbeitnehmende, die nicht rauchen und somit auf diese zusätzlichen, kurzen Pausen verzichten, zeitlich mehr arbeiten als die Kollegen, die täglich einige Raucherpausen einlegen. Gesetzlich ist klar, Raucherpausen stellen keine Arbeitszeit dar, auch dann nicht, wenn während der Zigarettenpause über die Arbeit gesprochen wird. In einigen Betrieben gibt es mittlerweile individuelle Regelungen bezüglich der Raucherpause, die häufig durch die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeiterfassung festgehalten werden.
Toilettenpause
Jeder Mensch hat im Laufe des Tages immer wieder bestimmte Bedürfnisse, denen er nachgehen muss. Arbeitsrechtlich gehört der Gang zur Toilette als Kurzpause. Dennoch fallen die Toilettengänge meist nicht ins Gewicht und werden auf die maximale Arbeitszeit pro Woche aufgerechnet.
Kaffeepausen
Rein rechtlich gesehen gehören Kaffeepausen nicht zu den Arbeitszeiten, sondern sollten den Pausenzeiten zugeschrieben werden. Dennoch ermöglichen die meisten Arbeitgeber ihren Angestellten eine kurze Auszeit, die nicht auf die gesetzlich vorgeschriebene Pausenzeit aufgerechnet wird.
Anziehen von Arbeitskleidung
Das Anziehen von Arbeitskleidung stellt in vielen Betrieben immer wieder einen Streitpunkt dar, denn während Arbeitgeber meinen, dies solle außerhalb der Arbeitszeiten geschehen, sind Arbeitnehmende der Meinung, dass das Anziehen von Arbeitskleidung zu den bezahlten Arbeitsstunden gehört. Gerichte, die eine solche Streitigkeit schlichten sollten, entschieden, dass das Ankleiden von Arbeitskleidung dann zu den täglichen Arbeitsstunden zählt, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitskleidung im Betrieb anziehen muss. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn medizinische Fachangestellte ihre Arbeitskleidung aus hygienischen Gründen erst in der Praxis anziehen dürfen.
Was ist mit Überstunden?
In vielen Branchen sind Überstunden üblich und stellen für viele Arbeitnehmende eine echte Belastung dar. Doch was viele nicht wissen, ist, dass es in den Gesetzbüchern keine klaren Regelungen zu den Überstunden gibt. Klar ist aber auch, dass die Höchstarbeitszeit überschritten wird, wenn Überstunden geleistet werden. Überstunden müssen nur abgeleistet werden, wenn dies im Vorfeld zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbart wurde, zum Beispiel schriftlich im Arbeitsvertrag.
Sollen Überstunden abgeleistet werden, darf die Höchstarbeitszeit von 12 Stunden am Tag nicht überschritten werden. Das heißt, es dürfen 4 Überstunden am Tag geleistet werden, jedoch in der Woche nicht mehr als insgesamt 60 Arbeitsstunden geleistet werden. Die Ruhezeit von elf Stunden zwischen dem Ende der Arbeitszeit und dem Beginn der neuen Arbeitszeit darf nur in Ausnahmen unterschritten werden. Der sogenannte Ausgleichszeitraum, in dem durchschnittliche Arbeitszeiten berechnet werden, kann auch hier zugrunde gelegt werden.
Wie lange darf man an Wochenenden oder Feiertagen arbeiten?
In vielen Branchen wird auch an Wochenenden und Feiertagen gearbeitet. Ist dies im Tarifvertrag vereinbart, so gelten für die Arbeitnehmer die gleichen Regelungen wie für die Höchstarbeitsdauer an Wochentagen. Wenn Sie an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag im Dienst sind, müssen Sie dafür einen Ausgleichstag innerhalb der nächsten 2 Wochen erhalten.
Wie sieht es mit Schichtarbeit aus?
Vielleicht steht es in Ihrem Arbeitsvertrag, auch als Schichtarbeiter dürfen Sie die maximale Arbeitszeit von 8 Stunden am Tag nicht überschreiten. Allerdings gibt es hier auch wieder einige Ausnahmen, die im Betriebsalltag vorkommen. Sie dürfen als Arbeitnehmer auch mal zehn Stunden arbeiten, wenn die vorgeschriebenen Ruhepausen eingehalten werden können.