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Mündliche Kündigung: Ist sie gültig? Was können Sie tun?

Ein lautes „Ich kündige!“ schallt durch die Halle und es erfolgt der sofortige Auszug aus dem Büro – ganz so dramatisch wie im Film ist eine mündliche Kündigung in der Realität meistens nicht. Dennoch gibt es den einen oder anderen, dem aus Frust schon einmal die Worte „ich kündige“ herausgerutscht sind. Auch hat sich sicherlich schon der eine oder andere Chef mal so sehr über seinen Arbeitnehmer geärgert, dass er eine mündliche Kündigung ausgesprochen hat. Doch ist so eine Kündigung im deutschen Arbeitsrecht überhaupt gültig? Bei uns erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen!

Grundsatz der schriftlichen Kündigung

Grundsätzlich gilt: Das deutsche Arbeitsrecht sieht schriftliche Kündigungen vor. Das gilt sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Die Kündigung ist in § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Dort steht eindeutig, dass sie zur Wirksamkeit der Schriftform bedarf. Selbst die elektronische Form ist ausgeschlossen. Ist die Kündigung daher rein mündlich ausgesprochen worden, ist es dabei egal, ob dies persönlich oder über ein Telefonat geschah: Sie ist grundsätzlich nicht gültig.

Selbst eine Kündigung per WhatsApp oder SMS dürfte nach dem Grundsatz des BGB nicht wirksam sein. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen daher zunächst keine rechtlichen Konsequenzen erwarten. Zudem sind im deutschen Arbeitsrecht Kündigungsfristen einzuhalten. In der Regel kommt es also nicht vor, dass ein Arbeitnehmer nach einer ausgesprochenen Kündigung direkt seinen Schreibtisch räumt und nicht wieder zur Arbeit auftaucht.

Ausnahmen: Wann gilt eine mündliche Kündigung doch?

Details zur Kündigung, beispielsweise vom Grundsatz abweichende Kündigungsfristen, sind in der Regel auch im Arbeitsvertrag geregelt. Ist im Arbeitsvertrag keine Sonderregelung vereinbart worden, gelten die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Grundsätzlich gilt für Arbeitgeber zudem, dass sie ihre Kündigung begründen müssen. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Streits oder eines frustrierenden Momentes ist in der Regel unwirksam.

Zum Grundsatz der schriftlichen Kündigung gibt es jedoch auch Ausnahmen. Landesarbeitsgerichte haben bereits in der Vergangenheit auch mündliche Kündigungen im Einzelfall als wirksam erklärt. Das gilt vor allem in zweierlei Fällen:

  • Die mündliche Kündigung wurde akzeptiert
  • Die mündliche Kündigung erfolgte ernsthaft und mehrfach
  • Akzeptanz der Kündigung ohne Schriftform

Erfolgte eine Kündigung mündlich, sollte das Gespräch gesucht werden. Haben Sie von Ihrem Chef eine mündliche Kündigung erhalten, sollten Sie umgehend dagegen vorgehen. Ist das Gespräch mit dem Chef nicht zielführend, gibt es immer noch die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage.

Das Schlechteste ist jedoch, wenn Sie untätig bleiben. Bleiben Sie einfach zu Hause, scheint es, als würden Sie die mündliche Kündigung akzeptieren, denn Sie kommen Ihrer Arbeit nicht mehr nach. In dem Fall kann sie vor Gericht tatsächlich wirksam werden. Es ist daher ratsam, wie gewohnt an den Arbeitsplatz zurückgehen und der Tätigkeit nachzugehen. Verbietet Ihnen der Chef dieses und schickt Sie wieder nach Hause, können Sie immerhin nachweisen, dass Sie versucht haben, der Arbeit weiterhin nachzugehen.

Mündliche Kündigung: So gehen Sie vor

Arbeitnehmer können sich außerdem darauf einstellen, dass sie in der Regel für Fehler zunächst in der Abmahnung erhalten sollten. Die Abmahnung soll der Kündigung vorausgehen und dient dem Arbeitnehmerschutz. Sie sollen sich als Arbeitnehmer niemals Sorgen machen, aus dem Nichts gekündigt werden zu können.

Haben Sie trotz all dieser Punkte eine mündliche Kündigung von Ihrem Chef erhalten, sollten Sie sich zeitnah an einen Anwalt wenden. Idealerweise versuchen Sie zunächst, das Gespräch mit dem Chef zu suchen. In vielen Fällen wird dies aber unproduktiv sein. Haben Sie kein Glück, hilft der Anwalt, Ihren Fall aufzuklären. Er kann Sie über Ihre Rechte und Pflichten beraten und wird auch den Chef über seine aufklären können. Ein anwaltliches Schreiben kann bereits sehr viel bewirken. Im schlechtesten Fall kommt es zu einem Gerichtsverfahren und ein Urteil wird über den Einzelfall gefällt. Auch im Fall eines Gerichtsprozesses sind Sie mit anwaltlicher Hilfe bestens beraten.

Fazit

Eine mündliche Kündigung muss nur in Ausnahmefällen akzeptiert werden. Werden Sie auf diese Weise gekündigt, dann suchen Sie unbedingt das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Sind Sie selbst unzufrieden mit Ihrem Job und wollen ein anderes Arbeitsverhältnis, können Sie gleich nach neuen Möglichkeiten suchen. Wenn Sie ernsthaft kündigen wollen, sollten Sie gar nicht erst den Weg der mündlichen Kündigung versuchen, sondern direkt eine schriftliche einreichen. Denken Sie jedoch daran, dass Sie eine Kündigung in der Regel nicht einfach wieder zurückziehen können. Sie sollten den Schritt also gut durchdenken. Auf unserem Jobportal jobs.aachener-zeitung.de finden Sie eine Reihe verschiedenster Stellenangebote. Schauen Sie sich um, so finden Sie sicherlich auch einen passenderen Arbeitgeber.