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Pendlerpauschale: Ab wie viel km lohnt sie sich?

Alle Jahre wieder ist die Einkommenssteuer vom Jahreseinkommen neu zu berechnen. Dabei erhalten Sie eine steuerliche Entlastung, wenn Sie einen Teil der Kosten für die regelmäßigen Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte steuerlich geltend machen. Die Pendlerpauschale verringert damit die finanzielle Belastung für Pendlerinnen und Pendler. Doch ab welcher Entfernung lohnt es sich überhaupt, die Pendlerpauschale in Anspruch zu nehmen?

Was ist die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale heißt auch Entfernungspauschale. Sie soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten, die täglich eine Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsort zurücklegen. Das gilt für jede Art der Fortbewegung: Sie können also nicht nur mit dem Auto oder Motorrad fahren, sondern auch mit dem Fahrrad, dem öffentlichen Bus, Zug oder Schiff. Selbst wenn Sie zu Fuß laufen, in einer Fahrgemeinschaft mitfahren oder mit dem Pferd reiten, können Sie die Pendlerpauschale beanspruchen. Was eine große Rolle bei der Berechnung der Entfernungspauschale spielt, ist die Zahl der Arbeitstage und die zurückgelegten Kilometer. Wichtig ist auch, immer die kürzeste Strecke ohne Umwege zu berechnen.

Pendlerpauschale, wie hoch ist sie?

Aktuell beträgt die Entfernungspauschale 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. Ab 21 Kilometern sind es schon 38 Cent. Diese Regelung gilt von 2022 bis Ende 2026. Bei Fahrten mit Bahn oder Bus können Sie so bis maximal 4.500 Euro pro Jahr an Fahrtkosten angeben. Wer mit dem eigenen Auto oder Dienstwagen fährt, oder wenn die Preise für Öffis nachweislich höher sind, kann mehr als 4.500 Euro Fahrtkosten angeben. Immerhin ist der PKW weiterhin das häufigste Verkehrsmittel zum Arbeitsplatz. Bei allen anderen Fahrzeugen fällt die Pendlerpauschale etwas niedriger aus.

Übrigens: Fahrtkosten zum Job sind weder Fahrtkostenerstattung noch Subvention. Sie senken einfach den Betrag, von dem Steuern zu zahlen sind. Dadurch fällt die Steuer am Ende geringer aus.

Vorteile und Nachteile der Entfernungspauschale

Was spricht für die Pendlerpauschale?

  • Sie ist als „beschränkt abzugsfähige Werbungskosten“ steuerlich absetzbar.
  • Dadurch ist weniger Einkommen zu versteuern.
  • Sie hilft, Arbeiten weiter weg anzunehmen und senkt so die Arbeitslosigkeit.
  • Die Hälfte aller Pendler mit Auto nutzt sie, ob Arbeitnehmer oder Selbständige.
  • Pendeln ist günstiger als Umziehen.

Was spricht gegen die Pendlerpauschale?

  • Sie fördert stressiges und klimaschädliches Pendeln.
  • Der Staat muss dafür pro Jahr mehrere Milliarden Euro ausgeben.
  • Sie entlastet Spitzenverdiener mehr als Geringverdiener, das ist sozial ungerecht.
  • Wer nur halbtags arbeitet, Azubi, Saisonarbeiter oder Minijobber ist und deshalb zur Arbeit fährt, erhält keine Entfernungspauschale.

Wie berechnen Sie die Pendlerpauschale?

Als Pendelstrecke für die Entfernungspauschale zählen nur tatsächliche Arbeitstage im Jahr. Deshalb können Sie Wochenende und Feiertage nicht geltend machen. Auch dürfen Sie Tage im Homeoffice, Urlaub oder mit Krankheit zu Hause nicht berechnen. Folgendermaßen funktioniert die Berechnung der Pendlerpauschale:

  • Ermitteln Sie die Kilometer zur „ersten Tätigkeitsstätte“ und ihre tatsächlichen Arbeitstage.
  • Dann multiplizieren Sie diese Kilometerzahl mit den außer Haus verbrachten Arbeitstagen.
  • Das Ergebnis multiplizieren Sie mit 30 Cent unter 20 Kilometern oder 38 Cent ab 21 Kilometern.

Tipp: Die erste Tätigkeitsstätte ist, wo man hauptsächlich arbeitet. Wechselt der Arbeitsort ständig, legt der Arbeitgeber fest, welches die erste Arbeitsstätte ist.

Ab wie viel km lohnt sich die Pendlerpauschale?

Pauschal sind bis 1.230 Euro Werbungskosten pro Jahr erlaubt. Erst bei höheren Beträgen als das lohnt sich die Entfernungspauschale. Tragen Sie also möglichst viele Werbungskosten ein. Das sind Ausgaben für den Job, wie Arbeitskleidung, Bürobedarf, Beiträge für die Gewerkschaft und Fahrtkosten. Aber auch Fachliteratur oder Fortbildungen. Die Fahrtkosten schreiben Sie bei der Steuererklärung in Anlage N hinein. Die Pendlerpauschale lohnt sich für Steuerzahler zum Beispiel ab 18 bis 19 Kilometern und bei 225 Arbeitstagen im Jahr.

Gut zu wissen: Unter 4.500 Euro brauchen Sie keine Beweise für die Fahrten beifügen. Wer jedoch mehr als 230 Arbeitstage bei einer 5-Tages-Woche arbeitet, oder mehr als 250 Arbeitstage bei einer 6-Tages-Woche, muss einen Beleg beifügen. Das kann ein Fahrtenbuch sein, ein Tankbeleg oder ein Nachweis des Arbeitgebers.

In welchen Ländern gibt es eine Pendlerpauschale?

Fernpendler müssen sich vor und nach einem anstrengenden Arbeitstag beim Autofahren zur Arbeitsstätte und ihrem Wohnort voll konzentrieren. Das ermüdet, führt zu angespannten Nerven und weniger Zeit mit Partner, Kindern und Haustieren. Deswegen, und um Ballungsräume zu entlasten, unterstützt der deutsche Staat seine Einwohner bei den Fahrtkosten. Das ist nicht selbstverständlich. Denn die meisten Länder helfen nicht so großzügig mit einer Entfernungspauschale. Unter den Ländern, die ihren Bürgern mit der Pendlerpauschale unterstützen, sind Belgien, Frankreich, Österreich und die Schweiz. Auch Luxemburg, Polen und Portugal entlasten ihre Einwohner durch eine Entfernungspauschale.

Sonderfälle bei der Pendlerpauschale

  • Wer mit dem Flugzeug, im vom Arbeitgeber bezahlten Sammelfahrzeug oder Taxi zur Arbeit anreist, erhält keine Entfernungspauschale.
  • Eine Strecke, die schneller zum Arbeitsplatz führt, obwohl sie nicht die kürzeste nach Kilometern ist, gilt zur Berechnung der Pendlerpauschale. Hier möchte das Finanzamt aber Belege sehen.
  • Wer mehrmals am Tag zur Arbeit fährt, zum Beispiel wegen Mittagessen, darf nur eine Strecke zählen.
  • Wer im Büro oder in der Firma übernachtet, darf bei Hin- und Rückweg nur die Hälfte der Strecke anrechnen.
  • Was beachten beim Pendeln über 20 Kilometer? Wer zu Fuß oder mit einem Verkehrsmittel zur Arbeitsstätte unterwegs ist, kann unter einer Bedingung die Mobilitätsprämie nutzen. Diese Bedingung ist, sie zahlen keine Einkommenssteuer. Dann erhalten sie ab 21 Kilometern sogar 14 Prozent der erhöhten Pendlerpauschale. Auch die Mobilitätsprämie ist eine Zahlung vom Staat, im Rahmen des Klimapaketes. Sie verschafft Geringverdienern, die unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen und keine Einkommenssteuer zahlen, ebenfalls Nutzen von der höheren Pendlerpauschale.
  • Bestimmte Extras vom Arbeitgeber haben eine Auswirkung auf die Entfernungspauschale. Zahlt der Arbeitgeber zum Beispiel einen steuerfreien Fahrtkostenzuschuss oder ein Jobticket, dann muss das in der Steuererklärung stehen. Das gilt auch bei Sachzuwendungen, wie Gutscheinen ohne Barauszahlung.

Tipp: Der Grundfreibetrag für nicht verheiratete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt 11.604 Euro und für verheiratete 23.208 Euro.

Unterschied zwischen Kilometerpauschale und Pendlerpauschale

Die Kilometerpauschale vergütet pro Kilometer 30 Cent bei Fahrten mit dem Privatauto auf beruflichen Fahrten. Ganz egal, wie lange die Strecke ist. Mit anderen Verkehrsmitteln sind es nur 20 Cent. Für die Kilometerpauschale zählen Dienstreisen. Das sind alle beruflichen Fahrten außer zur hauptsächlichen Tätigkeitsstätte. Also die Anfahrt zu anderen Firmensitzen und Events, wie zu Messen, Kongressen und Seminaren. Außerdem jede Lieferfahrt sowie jedes Treffen mit Geschäftspartnern oder Kunden.

Tipp: Bei der Berechnung einer Pendlerpauschale im Fall von Dienstreisen gilt eine Ausnahme. Hier zählen Sie jeweils Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstelle. Die Dienstreise im eigenen PKW ist auch unbedingt nachzuweisen, um die Kilometerpauschale zu erhalten. Das gilt auch für Freelancer.

Ist Homeoffice günstiger als Pendeln mit Pendlerpauschale?

Wer von zu Hause arbeitet, spart enorm. Schließlich schwitzt man nicht nur weniger Kleidung durch und nutzt die Schuhe viel weniger ab, sondern spart vor allem Sprit- oder Fahrticket-Kosten. Ganz besonders schön ist der große Gewinn an Zeit. Denn direkt nach dem Ausschalten des PC sind Sie schon im Feierabend! Wer im Homeoffice arbeitet, hat also keine Fahrten zur Arbeitsstätte. Doch lassen sich hier maximal 1.260 Euro steuerlich absetzen, das heißt 6 Euro pro Tag für maximal 210 Arbeitstage.

Pendler hingegen können ihre Ausgaben für Fahrten zur Tätigkeitsstätte durch die Entfernungspauschale von 1.230 Euro steuerlich absetzen. Sie sparen außerdem Licht, Strom und Wasser. Wer jedoch öfter am Tag hin- und herpendelt, erhält trotzdem nur einmal pro Tag die Pendlerpauschale. Jedenfalls entlasten Homeoffice und Pendler die Wohnsituation in Stadtzentren merklich.

Fazit

Die Pendlerpauschale ermöglicht eine Senkung der Steuerlast. Zählen Sie dazu Arbeitstage und Kilometer zum Arbeitsweg. So können Sie in der Steuererklärung unterm Stichpunkt „Werbungskosten“ Ihre Fahrtkosten eintragen. Das lohnt sich für Steuerzahler ab 18 bis 19 Kilometern und bei 225 Tagen im Jahr. Und zwar immer dann, wenn Arbeitgeber ihre Fahrtkosten selbst bezahlen, oder überwiegend selbst bezahlen.