Welche Temperaturen am Arbeitsplatz sind zulässig?
Übermäßiges Schwitzen im Sommer und Frieren im Winter? Das ist bei der Arbeit im Büro & Co ein No-Go. Denn angenehme Raumtemperaturen spielen für das Wohlbefinden und die Gesundheit von Arbeitnehmern eine wichtige Rolle. Inwiefern existieren dazu aber gesetzliche Regelungen? Sind Arbeitgeber verpflichtet, bei zu hohen oder niedrigen Temperaturen einzugreifen und was können Beschäftigte tun?
Gibt es gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Temperatur am Arbeitsplatz?
In Deutschland existieren Vorschriften bezüglich der Temperatur am Arbeitsplatz. Deren Ziel besteht vor allem darin, Arbeitnehmer zu schützen. Relevant ist hier vor allem die sogenannte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese definiert allgemeine Vorgaben für die Gestaltung von Arbeitsplätzen. Das schließt auch Anforderungen an das Raumklima ein. Als Konkretisierung dienen die Technischen Regelungen für Arbeitsstätten (ASR). Deswegen ist für eine Frage wie „Welche Temperaturen am Arbeitsplatz sind zulässig?“ vor allem die ASR relevant – und hier besonders der Teil 3.5 „Raumtemperatur“. Die hier formulierten Regelungen zielen darauf ab, eine Überhitzung oder Unterkühlung von Arbeitnehmern zu vermeiden. Zwar existiert keine formelle Verpflichtung für Arbeitgeber, die Vorgaben exakt einzuhalten. In der wirtschaftlichen Praxis hat sich die ASR allerdings als eine Art Mindeststandard etabliert.
Welche Temperaturen am Arbeitsplatz sind zulässig laut ASR 3.5?
Die ASR 3.5 „Raumtemperatur“ definiert Mindestwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen. Diese unterscheiden sich bezüglich der Schwere der ausgeübten Arbeit sowie der überwiegenden Körperhaltung. So muss die Mindesttemperatur bei schwerer Arbeit, die Arbeitnehmer vor allem stehend und gehend ausführen, 12 Grad Celsius betragen. Für mittlere und leichte Arbeiten sind hingegen 17 bzw. 19 Grad Celsius erforderlich. Sitzen Beschäftigte überwiegend – etwa bei der Arbeit im Büro – so sind bei mittelschweren Tätigkeiten 19 Grad Celsius und bei leichten Arbeiten 20 Grad Celsius vorgeschrieben.
So wie es Mindestwerte für die Temperaturen am Arbeitsplatz gibt, existieren auch Höchstwerte, die sich ebenfalls aus der ASR 3.5 „Raumtemperatur“ ergeben. Dabei sind vor allem drei Schwellenwerte relevant, nämlich:
- 26 Grad Celsius
- 30 Grad Celsius
- 35 Grad Celsius
So sollte die maximale Raumtemperatur an Arbeitsstätten generell 26 Grad Celsius nicht überschreiten. Klettert das Thermometer auf mehr als 30 Grad Celsius, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Herrschen in einem Raum sogar Lufttemperaturen von mehr als 35 Grad Celsius, ist der Raum ohne das Ergreifen besonderer Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsplatz geeignet.
Welche Maßnahmen muss der Arbeitgeber ergreifen, wenn Temperaturen viel zu hoch oder zu niedrig sind?
Wenn die Temperatur am Arbeitsplatz 26 Grad Celsius überschreitet, sollte der Arbeitgeber laut ASR bereits Maßnahmen ergreifen. Ist etwa übermäßige Sonneneinstrahlung die Ursache, empfiehlt Absatz 4.3 die Ausrüstung von Arbeitsräumen mit geeigneten Sonnenschutzsystemen. Bei Temperaturen über 35 Grad Celsius sind weitere Aktionen erforderlich. Diese lassen sich unterteilen in:
- technische Maßnahmen
- organisatorische Maßnahmen
- personenbezogene Maßnahmen
Mögliche technische Maßnahmen bestehen etwa im Einsatz von Luftduschen oder Wasserschleiern. Eine organisatorische Reaktion auf die Hitze kann in der Einführung von Entwärmungsphasen bestehen. Eine mögliche personenbezogene Maßnahme besteht beispielsweise darin, Beschäftigten spezielle Hitzeschutzkleidung zur Verfügung zu stellen.
Auch bei zu niedrigen Lufttemperaturen ist der Arbeitgeber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Arbeitsbedingungen nicht gesundheitsschädlich sind. Je nach Art der Tätigkeit stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um die Mindesttemperatur einzuhalten. So können Unternehmen zusätzliche Heizgeräte anschaffen, Beschäftigten Wärme spendende Schutzkleidung zur Verfügung stellen oder die Arbeitszeiten verkürzen.
Was können Sie als Arbeitnehmer gegen Hitze oder Kälte am Arbeitsplatz unternehmen?
Beschäftigte sollten zu hohe oder niedrige Temperaturen am Arbeitsplatz gegenüber ihrem Arbeitgeber ansprechen und eine Lösung fordern. Empfehlenswert ist auch eine Dokumentation der im jeweiligen Raum herrschenden Temperaturen. Führt das zu keiner Verbesserung, sollten Sie sich an den Betriebsrat wenden. Bleibt auch das erfolglos, kontaktieren Sie am besten die Arbeitsschutzbehörde. Zudem gibt es Maßnahmen, die Sie persönlich ergreifen können, um die Belastung durch extreme Temperaturen zu mindern.
Bei Hitze:
- Machen Sie regelmäßig Pausen in kühleren Bereichen der Arbeitsstätte.
- Nutzen Sie Ventilatoren für eine verbesserte Luftzirkulation.
- Reduzieren Sie schwere körperliche Arbeiten.
- Trinken Sie regelmäßig Wasser oder andere nicht alkoholische Getränke.
- Tragen Sie leichte, luftdurchlässige Kleidung.
Bei Kälte:
- Greifen Sie auf Schutzkleidung wie Handschuhe oder Mützen zurück.
- Nutzen Sie kurze Bewegungspausen, um die Durchblutung anzuregen.
- Tragen Sie warme Kleidung in mehreren Schichten, um die Kälte abzuhalten.
- Trinken Sie regelmäßig warme Getränke ohne Alkohol.
- Wärmen Sie sich immer wieder in beheizten Räumen auf.
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Fazit: Gut temperierte Arbeitsräume sind gleichermaßen im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
Die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regelungen für Arbeitsstätten legen in Deutschland fest, welche Temperaturen am Arbeitsplatz zulässig sind. Sie dienen vor allem dem Arbeitsschutz von Beschäftigten. Überschreiten Arbeitsräume die Grenzwerte, dürfen Arbeitnehmer ihre Tätigkeit allerdings nicht automatisch beenden. So sollten Beschäftigte zunächst Arbeitgeber über den jeweiligen Missstand aufklären und Abhilfe fordern. Das ist im Interesse von Arbeitnehmern und des ganzen Unternehmens. Schließlich beeinträchtigen Extremtemperaturen nicht nur Gesundheit und Wohlbefinden, sondern auch Arbeitsqualität und Leistungsfähigkeit. Durch eine Reihe von Maßnahmen können nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer extremen Temperaturen entgegenwirken bzw. die damit verbundenen Belastungen reduzieren.