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Überstunden im Arbeitsvertrag: Was sagt das Arbeitsrecht?

Viele Arbeitsverträge beinhalten heutzutage Regelungen zum Thema Überstunden. Nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Arbeitnehmer stellen sich dabei zurecht die Frage, inwiefern Überstunden im Arbeitsvertrag gültig sind und welche Regelungen nach Arbeitsrecht als unzulässig angesehen werden müssen. Was das Arbeitsrecht zum Thema Überstunden im Arbeitsvertrag sagt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Gesetzliche Regelung zu Überstunden – Gibt es die?

Länger zu arbeiten und Überstunden zu machen gehört heute schon fast zum Berufsalltag. Die meisten Angestellten sind es bereits gewohnt, regelmäßig Überstunden zu machen. Ob diese am Ende des Tages bezahlt werden oder auf ein sogenanntes Zeitkonto gehen, ist individuell. Vielen fehlen jedoch die notwendigen Informationen zum Thema Arbeitsrecht und Überstunden.

In erster Linie gilt es, Überstunden im Arbeitsvertrag unmissverständlich zu regeln. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich also im Vorhinein darüber verständigen, wie Überstunden gehandhabt werden und dies auch im Arbeitsvertrag schriftlich festhalten. Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag also angeben, ob Überstunden zu leisten sind und wie diese vergütet werden.

Sind unbezahlte Überstunden im Arbeitsvertrag laut Arbeitsrecht zulässig?

Häufig werden in der Praxis leider auch unbezahlte Überstunden im Arbeitsvertrag angegeben. Dabei tauchen dann häufig Klauseln auf, die nahelegen, dass Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten sind. Nach dem Arbeitsrecht ist dies zulässig, jedoch nur, wenn die Zeitstunden hierbei eingegrenzt sind. So muss beispielsweise konkret angegeben werden, wie viele Überstunden, also zum Beispiel 5 Stunden im Monat mit dem Gehalt abgegolten sind.

Es muss also auf den ersten Blick ersichtlich sein, wie viele Überstunden ein Arbeitnehmer höchstens leisten muss, ohne zusätzliche Ansprüche geltend machen zu können. Eine unklare, also nicht konkrete Zeitangabe der Überstunden, wie beispielsweise „erforderliche Überstunden“ gilt hierbei also nicht. Wenn die Anzahl der abgeleisteten Überstunden über die Anzahl der vereinbarten Stunden hinausgeht, muss eine Vergütung für die zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden erfolgen.

Sind Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichtet?

Ohne klare Überstundenregelung im Arbeitsvertrag ist kein Arbeitnehmer zur Mehrarbeit verpflichtet. Wenn im Arbeitsvertrag keine Regelung zu Überstunden vorhanden ist, müssen Arbeitnehmer dem Gesetz nach also keinerlei Überstunden machen. Mehrarbeit, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, ist somit nicht zulässig. Deshalb muss in jedem gültigen Arbeitsvertrag geregelt sein, ob und in welchem Umfang Überstunden zu leisten sind oder nicht. Eine mögliche Ausnahme stellen hierbei nur seltene Notsituationen dar. Doch auch hier kann ein Arbeitnehmer beispielsweise nicht gekündigt werden, wenn er die Ableistung von Überstunden verweigert.

In der Praxis ist es jedoch häufig so, dass dennoch Überstunden geleistet werden, auch wenn dies nicht explizit geregelt ist. Die meisten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen möchten ihren Job nicht riskieren und arbeiten deshalb häufig länger. Besonders bei einzelnen und selten vorkommenden Überstunden empfiehlt es sich zum Zwecke eines guten Arbeitsklimas, Überstunden auch nicht grundsätzlich abzulehnen. So wird ein gutes Verhältnis zum Vorgesetzten gewährt und nicht zuletzt nutzen viele Arbeitnehmer die Chance, bei ihrem Chef einen guten Eindruck zu machen. Problematisch ist es jedoch dann, wenn Überstunden regelmäßig auftauchen, ohne dass sie im Vertrag geregelt sind. Wenn Sie also regelmäßig länger arbeiten, ohne dafür eine Vergütung oder zusätzliche Urlaubstage zu erhalten, dann sollten Sie mit Ihrem Chef über dieses Thema sprechen.

Überstunden im Arbeitsvertrag: Gibt es hier Ausnahmen?

Bei unvorhersehbaren Ausnahmen können Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet werden, auch wenn diese nicht im Arbeitsvertrag geregelt sind. Der Arbeitnehmer kann in diesem Fall dazu verpflichtet werden, die angeordneten Überstunden abzuleisten. Diese Situation ergibt sich dann, wenn außergewöhnliche Situationen eintreten, die vom Arbeitgeber nicht vorhersehbar sind. Hierzu zählen beispielsweise betriebliche Katastrophen wie ein Brand in der Firma oder eine Überschwemmung nach einem Rohrbruch.

Der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in dieser Situation auffordern, länger zu bleiben und dabei zu helfen, größeren Schaden abzuwehren und somit die Existenz des Unternehmens zu retten. Wichtig ist dabei zu beachten, dass es sich wirklich um einen solchen Notfall handeln muss, bei dem zum Beispiel die Existenz des Betriebes auf dem Spiel steht. Betriebliche Engpässe, wie unvorhersehbarer Personalausfall aufgrund von Erkrankungen, verzögerte Lieferungen oder ein kurzfristig eingegangener Großauftrag gehören nicht dazu.

Gibt es spezifische Gesetze zu Überstunden, die auch ohne Arbeitsvertrag gültig sind?

Es gibt kein Gesetz im Arbeitsrecht, das dem Arbeitgeber erlaubt, generell Überstunden zu fordern. Solche gesetzlichen Vorgaben bestehen nur für bestimmte Berufsgruppen. Beispielsweise ist im Arbeitsrecht geregelt, dass Auszubildende ihre Überstunden durch eine Vergütung oder durch Freizeit ausgleichen können. Darüber hinaus besagt das Gesetz, dass Schwerbehinderte einen Antrag stellen können, der sie von Überstunden befreit. Sofern es im Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung zum Thema Überstunden gibt, sind geleistete Überstunden immer zu vergüten. Dies gilt zumindest dann, wenn eine Vergütung aus objektiver Sicht zu erwarten ist, was jedoch in aller Regel der Fall ist.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass das Arbeitsrecht klare Regelungen zum Thema Überstunden im Arbeitsvertrag getroffen hat. Meistens werden Überstunden in dem individuellen Arbeitsvertrag oder in dem entsprechenden Tarifvertrag, der für das Arbeitsverhältnis genutzt wird, geregelt. Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass der Arbeitnehmer eine gewisse Anzahl an Überstunden zu leisten hat und diesen mit dem Gehalt abgegolten sind, dann hat der Arbeitnehmer diese Überstunden zu leisten.

Das Arbeitsrecht sieht jedoch eine Begrenzung für die Anzahl von geleisteten Überstunden vor, sodass Sie sich rechtlich gegen eine Überschreitung dieser Stundenanzahl wehren können. Gibt es im Arbeitsvertrag keine Regelung, dann sind Sie als Arbeitnehmer in der Regel nicht zu Überstunden verpflichtet, es sei denn, es handelt sich um eine absolute Notsituation, die die Existenz des Betriebes bedroht. Darüber hinaus müssen vom Arbeitgeber angeordnete Überstunden grundsätzlich mit Freizeit oder einer Vergütung ausgeglichen werden. Somit bietet das Arbeitsrecht eine gute Regelung, die Arbeitnehmer vor unzumutbaren Überstunden schützt und Arbeitgebern gleichzeitig den Freiraum gewährt, den sie für die Führung ihres Betriebes benötigen. Sollten Überstunden in Ihrem Arbeitsverhältnis nicht klar geregelt sein, dann sollten Sie Ihren Chef darauf aufmerksam machen.

Oft sind Arbeitgeber sich über die Mehrarbeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gar nicht bewusst und leiten deshalb keine entsprechenden Maßnahmen ein. Wenn Sie auf freundliche Art und Weise das Gespräch suchen, dann finden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine beidseitig zufriedenstellende Lösung. Und sollte dies nicht der Fall sein, dann können Sie immer noch auf die Regelungen im Arbeitsrecht aufmerksam machen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.