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Bewerbung zurückziehen: So lehnen Sie ein Jobangebot ab

Nicht selten stellt sich im Verlauf einer Bewerbung heraus, dass man sich anders entscheidet und dem Betrieb eine Absage erteilen muss. Das Vorstellungsgespräch erweist sich oft als Hindernis und viele Bewerber suchen danach lieber nach einem anderen Betrieb. Das anschließende Zurücknehmen der Bewerbung gehört zur Fairness gegenüber den Mitarbeitern und dem Unternehmen selbst und sollte in einer angemessenen Form erfolgen.

Wie ziehen Sie eine Bewerbung zurück?

Das Zurückziehen einer Bewerbung gilt als eine sensible Angelegenheit. Viele versuchen deshalb, einen direkten, telefonischen Kontakt zu vermeiden. Der Anruf ist aber eine sehr schnelle Kommunikationsform, und der Mitarbeiter reagiert im Gespräch unmittelbar auf Sie als Bewerberin oder Bewerber. Damit erhalten Sie ein präziseres Feedback.

Die Absage per Post wirkt professionell und hinterlässt als klassische Kommunikationsform immer einen guten Eindruck. Sie zeigen, dass Ihnen die Stelle viel bedeutet hat und dass Sie Ihre Gründe für das Zurückziehen dezidiert mitteilen wollten.

Auch beim Zurückziehen einer Bewerbung konnte sich die E-Mail gegen die traditionelle Konkurrenz durchsetzen. Der Aufwand ist im Vergleich mit einem Brief geringer, statt eines Telefongesprächs nutzen viele die Anonymität und Unabhängigkeit der elektronischen Post. Damit geht aber oft auch eine gewisse Unverbindlichkeit einher, die viele Unternehmen gar nicht schätzen. Deshalb besonders auf die Formulierungen achten, sonst bestätigt sich schnell der Verdacht, Sie als Bewerberin oder Bewerber seien oberflächlich und nicht wirklich an einem Austausch interessiert.

Auf jeden Fall empfiehlt es sich, immer genau dem Mitarbeiter die Absage mitzuteilen, mit dem man zuletzt in Kontakt war. Bei einem Anruf also ein Gespräch mit eben dieser Person verlangen, die E-Mail an das richtige Postfach senden, und bei einem Anschreiben nicht den Adress-Zusatz „Zu Händen von …“ vergessen. So können Sie Ihre Bewerbung persönlicher zurückziehen und hinterlassen einen besseren Eindruck.

Welcher ist der richtige Zeitpunkt?

Der Bewerbungsprozess dauert unter Umständen mehrere Wochen. Ob nach dem Anschreiben, dem Bewerbungsgespräch oder der Zusage, auch vom Fortgang der Bewerbung hängt es ab, ob und wie Sie Ihren Sinneswandel mitteilen sollten. Grundsätzlich sollte man sofort absagen, wenn die eigene Entscheidung feststeht. Besonders wenn die Zusage eines anderen Unternehmens vorliegt, macht es keinen Sinn, weiter abzuwarten.

Nach dem Absenden der Unterlagen ist eine sofortige Information an den Betrieb nicht notwendig. Dann gilt es abzuwarten, vielleicht erledigt sich die Angelegenheit auch von selbst, wenn sich der Arbeitgeber für einen anderen Bewerber entscheidet und sich aus dem Bewerbungsprozess selbst zurückzieht. Liegt die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch noch nicht vor, sollte man ebenfalls unverzüglich dem Unternehmen die Absage zukommen lassen. Dann kann der Betrieb bei seiner Planung bleiben und innerhalb seines Zeitrahmens einen anderen Bewerber ansprechen.

Nach der Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erfolgt die Absage unverzüglich, denn dann kann der Personaler mit anderen Interessenten neue Termine planen. Wer sich noch um eine andere Anstellung beworben hat, teilt dies ebenfalls mit. Wirklich zurückziehen sollte man die Bewerbung aber erst, wenn eine positive Rückmeldung des anderen Arbeitgebers vorliegt. Nach bereits erfolgter Zusage ist das Zurücknehmen der Bewerbung für den Arbeitgeber besonders unangenehm. Entsprechend achtet der Arbeitnehmer auf eine höfliche Gestaltung seiner Entscheidung.

Direkt nach dem Vorstellungsgespräch absagen?

Nicht jedes Vorstellungsgespräch lässt Hoffnung aufkommen, dass eine Anstellung im Bereich des Möglichen liegt. Oder es stellt sich heraus, dass Sie als Bewerberin oder Bewerber nicht zu der angebotenen Stelle passen und sich lieber nach etwas anderem umsehen. Dann ist das Zurückziehen der Bewerbung unumgänglich.

Vielleicht erwarten Sie eine Absage und wollen ihr zuvorkommen, indem Sie Ihre Bewerbung zurückziehen. Unter Umständen besteht Ihrerseits nach einem unerfreulichen Vorstellungsgespräch weiter Interesse an dem Unternehmen, nur die angebotene Stelle hat einfach nicht gepasst. Dann ist es meist besser, sich gütlich zu trennen und mit einer höflichen Absage die Chance auf eine künftige Gelegenheit zu erhalten.

Was sind die Gründe für eine Rücknahme?

Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels sind Bewerber oft in der komfortablen Situation, dass sie sich zwischen zwei oder vielleicht sogar mehreren Stellen entscheiden und mehrere Vorstellungsgespräche vereinbaren können. Die Arbeitgeber, bei denen Sie nicht arbeiten wollen, sollten Sie aber informieren und ihnen eine Absage zukommen lassen. Denn ein oft zitiertes Sprichwort sagt: „Man trifft sich immer zweimal im Leben“. Und mit einem freundlichen Brief bleibt auch nach dem Zurückziehen der Bewerbung die Möglichkeit bestehen, sich unter anderen Bedingungen erneut zu bewerben.

Das Zurückziehen einer Bewerbung kann auch persönliche Gründe haben. Häufig kommt es vor, dass „die Chemie nicht stimmt“ und das Interesse besonders nach dem Vorstellungsgespräch auf null sinkt. Auch inhaltliche Umstände sind oft ein Grund, wenn etwa der Bewerber feststellen muss, dass die Stelle bei diesem Unternehmen nicht seinen Erwartungen entspricht.

Das Leben steckt voller Überraschungen: Auch die Rahmenbedingungen können sich als unbefriedigend herausstellen. Nicht selten gehen die Gehaltsvorstellungen deutlich auseinander oder die Arbeitszeiten lassen sich mit den privaten Bedingungen nicht vereinbaren.

Weiter verhindern vielfach private Gründe die Unterschrift unter den Arbeitsvertrag. Eine Schwangerschaft ist mit einer neuen Stelle aktuell nicht Einklang zu bringen und erfordert ohnehin eine neue Lebensplanung. Oder der Partner konnte seinerseits bei einem Vorstellungsgespräch ein anderes Unternehmen überzeugen. Also steht nach seiner erfolgreichen Bewerbung ein Umzug in eine andere Stadt bevor, und die eigene Bewerbung ist nun hinfällig.

Muss ich einen Grund für die Absage nennen?

Wie oben bereits gesagt, die Möglichkeit auf eine zweite Gelegenheit besteht durchaus. Unter Umständen bewahrt das Unternehmen Ihre Adresse auf, um sich später bei Ihnen zu melden. Eine nicht abgeschlossene Bewerbung ohne plausible Absage macht dann keinen guten Eindruck und kann ein Grund sein, den Bewerber nicht erneut zu berücksichtigen.

Deshalb entsteht immer ein besserer Eindruck, wenn man sich über die Gründe für das Zurückziehen der Bewerbung äußert. Das schafft Klarheit für den Arbeitgeber, und er kann nachvollziehen, warum er sich anders entschieden hat. Und ob er auch in Zukunft mit ihm rechnen kann.

Wie formulieren Sie eine höfliche Absage?

Im Unterschied zu einem Telefon- oder Vorstellungsgespräch erhalten Sie bei einer schriftlichen Absage naturgemäß keine unmittelbare Rückmeldung von Ihrem Gegenüber. Wer mit dem Unternehmen auch in Zukunft in Kontakt treten will, sollte beim Zurückziehen der Bewerbung seine Absage deshalb höflich und unkompliziert formulieren.

Nach der Anrede den Dank für den letzten Brief, die E-Mail oder Einladung nicht vergessen. Zeigen Sie dem Unternehmen, dass Sie die Möglichkeit einer Bewerbung wertschätzen, aber aus den genannten Gründen die Anstellung leider nicht antreten können. Drücken Sie über diese Entwicklung Ihr Bedauern aus, auch ein angenehmes Vorstellungsgespräch sollte nicht unerwähnt bleiben.

Chancen in der Zukunft

Auf keinen Fall müssen Sie befürchten, dass Sie das Unternehmen mit Ihrer Absage verärgern. Der Personaler wird in den meisten Fällen die Nachricht vielmehr mit Erleichterung aufnehmen, weil sie ihm zusätzliche Arbeit erspart. Denn je früher er von der Zurücknahme der Bewerbung weiß, desto eher kann er einen Konkurrenten einladen und spart wertvolle Zeit. Außerdem wird ein freundlicher Brief in jedem Fall positiv aufgenommen, und unter besseren Umständen ist vielleicht doch eine Anstellung möglich.