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Alternativen zur Gehaltserhöhung: Das können Sie verhandeln

Mit dem Aushandeln eines Arbeitsvertrages und den Gehaltsansprüchen stellen Sie wichtige Weichen für Ihr Berufsleben. Daher will es gut überlegt sein, wie die Verträge aussehen, denen man zustimmt. Was aber ist zu tun, wenn man nach einiger Zeit im Berufsleben sieht, dass das ausgehandelte Gehalt und mögliche festgelegte Tarifanpassungen der geleisteten Arbeit nicht mehr gerecht werden? Mehr zu verdienen, wäre schöner, um die erbrachte Leistung auch gewürdigt zu wissen.

Gehaltserhöhung muss keine Erhöhung des Bruttolohns sein

Nicht immer ist es dann sinnvoll, zu sagen „Chef, ich brauche mehr Geld!“. Denn erhöht sich der Bruttolohn nur geringfügig, kann es passieren, dass Sozialabgaben und die nächste Steuerklasse den Mehrverdienst wieder auffressen oder es steht netto sogar weniger auf der Abrechnung als vorher. Es gibt ein bekanntes Rechenbeispiel: Erhöht das Unternehmen das Gehalt des Arbeitnehmers, so zahlt das Unternehmen inklusiv der Sozialabgaben 120 Euro. Jedoch kommt beim Arbeitnehmer effektiv nur 50 Euro mehr Geld an. Unter diesem Aspekt ist es sinnvoll, über Alternativen zur Gehaltserhöhung mit dem Chef zu verhandeln. Diese können für den eigenen Geldbeutel lukrativer sein, müssen aber auch die Abgabenlast des Betriebes nicht zusätzlich belasten.

Alternativen zum Bruttolohn:

  • Prämien für besondere Leistungen
  • Zuschuss zu Verpflegung oder Fahrtkosten
  • mehr Urlaubstage bei gleichem Einkommen
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Dienstwagen
  • Diensttelefon, private Internetgebühren oder technische Geräte
  • Gratifikationen
  • bezahlte Fortbildung für eine höhere Qualifikation
  • Zuschuss zu sportlichen Aktivitäten und Gesundheitsvorsorge
  • Zuschuss zur Kinderbetreuung

Gute Leistungen können mit Prämien belohnt werden

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fühlen sich zusätzlich animiert, wenn sie bei ihrer Arbeit auch die entsprechende Wertschätzung erfahren. Prämien auszuloben sind ein probates Mittel, die Mitarbeitenden zu belohnen, indem man ihnen nicht nur Lob und Anerkennung zeigt, sondern auch eine finanzielle Belohnung zahlt. Die Freude bei den Arbeitnehmenden ist dann doppelt so groß, wenn sie die Prämie brutto für netto erhalten und nicht einen Teil wieder durch Steuern und Sozialabgaben verlieren. Mit dem Vorteil, den diese Win-win-Strategie hat, gewinnen beide Beteiligten. Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zum einen sparen Abzüge auf dem Gehaltszettel und zum anderen der Arbeitgeber, der keine zusätzlichen Abgaben leisten muss und sogar den Betrag noch steuerlich geltend machen kann.

Die Alternative der Fahrtkostenregelung

Fahrtkosten zum Arbeitsplatz können ein gehöriges Loch in das Portemonnaie reißen. Da macht es sich spürbar bemerkbar, wenn vom Unternehmen als Alternative zu einer Gehaltserhöhung die Fahrtkosten in Form von Benzingutscheinen oder Tickets für den ÖPNV übernommen werden. Nicht jeder Arbeitsplatz liegt in der Nähe des Wohnortes. Ein Zuschuss zu den Fahrtkosten ist für Sie besonders dann lukrativ, wenn der Weg zur Arbeitsstelle relativ weit ist.

Work-Life-Balance gewinnt immer mehr an Bedeutung

Hier zeigt sich eine Alternative zur Gehaltserhöhung, indem Sie sich mehr Freizeit gönnen dürfen, ohne dabei auf Geld verzichten zu müssen. Statt mehr Gehalt auf der Abrechnung gibt es mehr Freizeit. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass es reizvoll sein könnte, den Arbeitgeber darauf anzusprechen? Eine verkürzte Arbeitszeit ist auch eine Möglichkeit, um indirekt den Verdienst zu erhöhen. Möglicherweise arbeiten Sie dann einen halben Tag weniger pro Woche oder Sie entscheiden sich tageweise im Homeoffice zu bleiben, anstatt ins Büro fahren zu müssen. Das spart sowohl Fahrtzeit als auch Fahrtkosten und ist eine gute Alternative zu einer Gehaltserhöhung.
Welche Regelung für Sie am attraktivsten ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber.

Betriebliche Altersvorsorge

Eine Alternative zu einer Gehaltserhöhung, die seit Jahren bereits einige Unternehmen ihren Mitarbeitern anbieten, ist die betriebliche Altersvorsorge. Früher oder später wird für jeden von uns die Altersvorsorge zu einem wichtigen Thema. Und dabei kann der Arbeitgeber mithelfen. Das geht in Form einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse. Wichtig ist zu beachten, dass sich die Beiträge regelmäßig ändern und dann können die Beiträge des Arbeitgebers auch von dem Mitarbeiter wieder neu ausgehandelt werden. Auf Zukunft gesehen ist das eine Alternative zur Gehaltserhöhung, die sich lohnt.

Dienstwagen

Eine verlockende Möglichkeit als Alternative zu einer Gehaltserhöhung ist die Nutzung eines Dienstfahrzeugs. Sind Sie viel für das Unternehmen unterwegs, ist das eine ernsthafte Überlegung wert. Im Normalfall trägt der Arbeitgeber erst einmal die Kosten für die Anschaffung und Versicherung des Wagens. Was jeden Privatmann belastet sind dann die Kosten für Sprit, Zulassung, TÜV, Winterreifen, Inspektionen, Reparaturen und Ersatzwagen. Daneben entstehen auch mögliche Werkstattermine, die ordentlich ins Geld gehen können. Alle diese Aufwendungen entfallen bei einem Dienstwagen und schaffen einen geldwerten Vorteil. Ein beliebtes Modell für einen Firmenwagen ist es, den Wagen zu leasen und über einen Überlassungsvertrag dem Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen. Allerdings heißt es dabei für den Arbeitnehmer, ein Fahrtenbuch zu führen und wenn er den Dienstwagen privat nutzen darf. Wichtig ist aber auch zu wissen, dass der Fiskus seinen Anteil an dieser vermeintlichen Gehaltserhöhung geltend macht.

Diensttelefon, private Internetgebühren oder technische Geräte

Ähnlich wie beim Firmenwagen gelten auch bei Smartphone & Co. die gleichen Gesetze. Die anfallenden Rechnungen bezahlen Sie selbst, bekommen dafür aber Geld vom Arbeitgeber überwiesen. Der Betrag ist dann nicht steuer- oder sozialabgabenpflichtig. Wird nichts anderes vereinbart, dürfen Sie alle technischen Geräte und Smartphones auch unbegrenzt privat nutzen. Je nach Verbrauch kann das eine akzeptable Gehaltserhöhung für Sie darstellen.

Gratifikationen

Dreimal im Jahr darf der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zu Geburtstagen, Jubiläen oder Hochzeitstagen Geschenke im Wert bis zu 60 Euro machen. Wussten Sie, dass Sie 21 Euro monatlich erhalten können, wenn Sie auf Ihrem Auto das Logo Ihres Unternehmens anbringen? Eine kleine, aber feine Gehaltserhöhung, die keine Steuern kostet. Erhalten Mitarbeiter Rabatte auf firmeneigene Produkte? Bis zu 1080 Euro im Jahr sind das ebenfalls kontinuierliche Gehaltserhöhungen.

Bezahlte Fortbildung für eine höhere Qualifikation

Ihr Arbeitgeber kann in Sie und Ihre Qualifikationen investieren. Hier sehen beide Seiten den Vorteil für sich, anstelle einer Gehaltserhöhung in die Weiterbildung der Mitarbeiter zu investieren. Ihr Arbeitgeber bezahlt Ihre Weiterbildung und fördert damit Ihre Karriere. Auf diese Weise wird Ihr Gehalt langfristig steigen und das Unternehmen erhält einen qualifizierten Arbeitnehmer, der dem Unternehmen treu bleibt. Anders als bei einer Gehaltserhöhung fallen für einen solchen Zuschuss für beide Teile keine Steuern an.

Zuschuss zu sportlichen Aktivitäten und Gesundheitsvorsorge

Es ist eine Binsenweisheit, dass sich die physische Gesundheit der Mitarbeiter positiv auf die Arbeit und das Betriebsklima auswirkt. Betriebliche Gesundheitspräventionsmaßnahmen für Mitarbeiter können auch Angebote für Massage, das eigene Fitnessstudio oder bei größeren Unternehmen, der Betriebsarzt sein. Bietet das Unternehmen keine eigenen Sportangebote an, so ist der Zuschuss zu sportlichen Unternehmungen der Mitarbeiter als eine gute Alternative zu einer Gehaltserhöhung anzusehen.

Zuschuss zur Kinderbetreuung

Wer kennt das nicht? Kita und Tagesbetreuung für die Kinder kosten richtig viel Geld. Da reicht das normale Gehalt oft nicht für eine gute Betreuung. Und dabei ist sowohl für Mitarbeiter als auch Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Thema. Wissen Sie Ihr Kind in guten Händen, haben Sie den Kopf frei und können sich voll auf Ihre Arbeit im Unternehmen konzentrieren. Bietet der Arbeitgeber keine Möglichkeit der betrieblichen Kinderbetreuung an, ist ein Zuschuss für Kita und Tagespflege eine willkommene Alternative für jeden Mitarbeiter zu einer Gehaltserhöhung, die obendrein noch steuerfrei gewährt werden kann.