Aufstiegs-BAföG: Voraussetzungen, Antrag & Rückzahlung
Sie bereiten sich mit einem Lehrgang auf eine besondere berufliche Fortbildungsprüfung in Teil- oder Vollzeit vor? Dann können Sie eine Förderung zum Lebensunterhalt und einen anteiligen Zuschuss zu Kosten von Lehrgängen sowie ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Wir erklären hier, an wen sich diese Fortbildung richtet, und wie Sie vom Aufstiegs-BAföG profitieren können. Nachfolgend erhalten Sie detaillierte Informationen über das AFBG, welche Parameter als Voraussetzung für eine Teilnahme festgelegt sind, worauf Sie bei der Beantragung zu achten haben und wie Sie Ihre Fortbildung mit einem staatlichen Darlehen als Zuschuss finanzieren können.
Mit dem Aufstiegs-BAföG die berufliche Zukunft erfolgreich gestalten
Um heute beruflich mithalten zu können, muss man für sich das Lebenslange Lernen längst verinnerlicht haben. Zu groß sind die heutigen beruflichen Herausforderungen, zu hoch ist die vorausgesetzte Flexibilität, um sich auf das vor Jahren gelernte Wissen auf alle Ewigkeiten auszuruhen. Wuchsen unsere Großeltern und möglicherweise unsere Eltern noch mit der Gewissheit auf, den erlernten Beruf bis zur Rente kontinuierlich und im besten Falle ohne längerfristigen Jobverlust ausführen zu können, so haben sich heutzutage die Rahmenbedingungen für Berufstätige drastisch verändert. Nicht zuletzt die Globalisierung und die Digitalisierung haben zu immer mehr Flexibilität in der Berufswelt geführt. Arbeitnehmende müssen ihre Kompetenzen lebenslang weiter ausbauen, um mit der Konkurrenz und dem Zeitgeist mithalten zu können. Das Aufstiegs-BAföG ist eine Aufstiegsfortbildung unter staatlicher Förderung, mit der Interessierte ihre beruflichen Qualifikationen weiter ausbauen können.
Was ist das Aufstiegs-BAföG, an wen richtet sich diese Fortbildung?
Innerhalb des Segments der Weiter- und Fortbildungen wird in unterschiedliche Fortbildungsstufen unterschieden. Mit dem Aufstiegs-BAföG erhalten Fachkräfte eine Förderung zu einer sogenannten Aufstiegsfortbildung. In der Vergangenheit war diese Fortbildung als Meister-BAföG bekannt, nachdem sie vor ungefähr fünf Jahren in Aufstiegs-BAföG umbenannt wurde. Die Maßnahme ähnelt dem BAföG Prinzip für Studierende, indem es die Möglichkeit einer Aus- beziehungsweise Fortbildung finanziell unterstützt. Sie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die gesetzliche Grundlage bildet das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Das Aufstiegs-BAföG richtet sich an Personen, die bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.
Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, der ist nach dem AFBG förderungswürdig.
Vorausgesetzt wird:
- Die Fortbildung muss eine Vorbereitung auf einen Abschluss sein, welcher höher angesetzt ist als ein Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfen- oder eines anderen vergleichbaren Berufsfachschulabschlusses.
- Die angestrebte Qualifikation muss innerhalb der Fortbildungsstufen eine Aufstiegsfortbildung darstellen; der Fortbildungsabschluss muss zu einem Aufstieg befähigen.
- Die jeweilige Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung beziehungsweise die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) ist erfüllt.
Beispiele einer Aufstiegsfortbildung
Für welche Aufstiegsfortbildung Sie sich im Einzelnen entscheiden, das hängt stark von Ihrem bisher erlernten Beruf ab. Im Handwerk ist es die Meister-Prüfung, die zum nächsten beruflichen Aufstieg qualifiziert. In der Industrie oder im kaufmännischen Bereich sind es unter anderem eine Aufstiegsfortbildung zum Industriemeister, Fachmeister, Fachwirt oder Fachkaufmann. Innerhalb der Fortbildungsstufen ist dieser Fortbildungsabschluss als Meister oder Fachwirt auf einer Stufe mit dem Bachelor zu sehen. Wer sich für die nächsthöhere Stufe qualifizieren möchte, wie zum Beispiel zum Betriebswirt, qualifiziert sich mit dem Fortbildungsabschluss auf dem Niveau eines Masters.
Fortbildungskosten, Prüfungsgebühren und Unterhalt: Welche Förderungen sieht das Aufstiegs-BAföG vor?
Laut dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sind die Maßnahmen förderungsfähig, die zu einem Fortbildungsabschluss im Rahmen einer Aufstiegsfortbildung führen. Der sogenannte Maßnahmenbeitrag darf laut dem AFBG maximal 15.000 Euro betragen. Gefördert werden 50 Prozent des Betrags für den Lehrgang; dieser Betrag muss nicht zurückerstattet werden. Das Aufstiegs-BAföG versteht sich als Zuschuss. Die restlichen 50 Prozent der Fortbildungskosten werden als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Hinzu kommt die Kostenübernahme für Prüfungsgebühren und Materialien einer möglichen praktischen Prüfung, wie zum Beispiel ein Prüfungsstück beziehungsweise Meisterstück. Diese werden bis zu 50 Prozent bis einem Maximalbetrag von 2.000 Euro als zinsgünstiges Darlehen gefördert.
Wie Sie Ihre Unterrichtsstunden absolvieren, ob in Teil- oder in Vollzeit, das bleibt Ihnen überlassen. Bei Vollzeitmaßnahmen können Sie einen Beitrag zum Lebensunterhalt beantragen.
Laut dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gilt folgender Zuschuss als Regelsätze:
- Alleinstehende: 963 Euro
- Alleinstehende mit einem Kind: 1.198 Euro
- Verheiratete/ eingetragene Lebenspartner: 1.198 Euro
- Verheiratete/ eingetragene Lebenspartner mit einem Kind: 1.433 Euro
- Verheiratete/ eingetragene Lebenspartner mit zwei Kindern: 1.668 Euro
Ferner gelten als Zuschuss folgende Freibeträge:
- Zuschuss auf Freibeträge bezogen auf das Einkommen des Antragstellers:
520 Euro pauschal
630 Euro für den Ehegatten
570 Euro für jedes Kind - Zuschuss auf Freibeträge bezogen auf das Einkommen des Ehegatten/ der Ehegattin:
1.260 Euro pauschal
570 Euro für jedes Kind - Zuschuss auf Freibeträge bezogen auf das eigene Vermögen:
45.000 Euro pauschal
2.300 Euro für Ehegatte/ Ehegattin der antragstellenden Person
2.300 Euro für jedes Kind des Antragstellers
Diese Rückzahlungsmodalitäten gelten für das Aufstiegs-BAföG
Im Abschluss der Aufstiegsfortbildung werden Sie zur Rückzahlung des zinsgünstigen Darlehens aufgefordert. Für die Rückzahlung wird Ihnen derzeit eine Frist von zehn Jahren eingeräumt. Die monatliche Rate liegt bei mindestens 128 Euro. Unterschreiten Sie während der Rückzahlungsphase bestimmte Einkommensgrenzen, können Sie bis zu fünf Jahre von der Rückzahlung komplett freigestellt werden.
Wenn Sie die Aufstiegsfortbildung als Sprungbrett in Ihre Selbstständigkeit nutzen, dann können Sie einen Antrag auf Existenzgründungserlass stellen, wenn Sie beispielsweise innerhalb der ersten zwölf Monaten einen Auszubildenden einstellen oder einen sozialversicherungspflichtigen Angestellten unbefristet beschäftigen. Der Erlass beträgt 33 Prozent des Restdarlehensanteils des Gesamtbetrags beziehungsweise des Restdarlehensanteils für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Das Aufstiegs-BAföG als Chance für Fachkräfte und Betriebe verstehen
Seitdem 1996 das BAföG für Meister ins Leben gerufen wurde, hat sich im Bereich der Aufstiegsfortbildung einiges getan. Mit dem AFBG erhalten Teilnehmende der beruflichen Aufstiegsfortbildung eine Förderung zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie zum Lebensunterhalt und ein zinsgünstiges Darlehen, sodass bis zu 75 Prozent der Fortbildungskosten abgedeckt sind. Dadurch können Fachkräfte an ihrem Aufstieg arbeiten, ohne sich komplett finanziell belasten zu müssen. In den vergangenen fünf Jahren wurden jährlich etwa 200.000 Anträge auf AFBG-Leistungen bewilligt, was die große Nachfrage bestätigt. Mit einer weiteren Zunahme ist in Zukunft zu rechnen. Arbeitnehmende werden sich so weiterhin für die Herausforderungen des Berufslebens qualifizieren können, und Betriebe werden so einen Teil zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beitragen.