Berufliche Weiterbildung für Geringverdiener: So beantragen Sie die Bildungsprämie
Lebenslanges Lernen ist wichtig, auch für Sie. Die Zeiten, in denen sich Arbeitnehmer nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung zurücklehnen konnten und über Jahrzehnte hinweg die immer gleichen Arbeitsabläufe verrichteten, sind schon lange vorbei. Um sich dem heutigen Arbeitsmarkt und dessen Herausforderungen anpassen zu können, ist es von Zeit zu Zeit nötig sich neues berufliches Wissen und neue berufliche Fähigkeiten zu erschließen. Das gelingt Ihnen durch eine Weiterbildung. Allerdings kosten Weiterbildungen Geld. Was also tun, wenn Sie ein geringes Einkommen haben und sich eine kostenpflichtige Weiterbildung nicht leisten können? In diesem Fall sollten Sie prüfen, ob Sie eine Bildungsprämie beantragen können.
Was ist das Ziel der Bildungsprämie?
Über die Bildungsprämie sollen einerseits soziale Benachteiligungen ausgeglichen werden, andererseits soll darüber Arbeitnehmern die Möglichkeit gegeben werden, sich beruflich weiterzubilden und eventuell aufzusteigen. Auch die Absicherung Ihres Arbeitsplatzes ist ein Ziel der Bildungsprämie. Finanziert wird sie von der Bundesregierung. Es handelt sich bei der Bildungsprämie also um eine staatliche Förderung. Eine Voraussetzung für die Bildungsprämie ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Beantragung berufstätig sind. Sie können dann eine Bildungsprämie beantragen, die sich auf Ihren aktuell ausgeübten Beruf bezieht. Damit sollen also Ihre berufsbezogenen Fähigkeiten und Kenntnisse erweitert werden. Nach Absolvierung Ihrer Weiterbildung können Sie so vielleicht eine höherqualifizierte Position in Ihrem Beruf anstreben, die vermutlich besser bezahlt sein wird. Oder Sie können im Rahmen der durch die Bildungsprämie geförderten Weiterbildung Wissenslücken schließen. Somit steigt die Wahrscheinlichkeit an, dass Sie Ihren Beruf auch in Zukunft noch ausüben können, ohne dass vielleicht besser ausgebildete Kollegen und Kolleginnen an Ihnen vorbeiziehen.
Bildungsprämie Voraussetzungen: Wer kann diese staatliche Förderung erhalten?
Die Bildungsprämie ist für einen bestimmten Personenkreis unter den Arbeitnehmern vorgesehen. Neben der aktuellen Berufstätigkeit gibt es weitere Grundvoraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, um eine Bildungsprämie beantragen zu können. Zunächst einmal muss entweder Ihr Arbeitsplatz oder Ihr Wohnort in Deutschland liegen. Sie müssen nicht in Vollzeit arbeiten, wenn Sie die Bildungsprämie beantragen wollen. Dies ist auch für Menschen in Teilzeitbeschäftigung möglich. Allerdings müssen Sie mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, damit Sie für die Prämie in Frage kommen. Die Bildungsprämie Voraussetzungen erfüllen übrigens nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten. Weiterhin können Sie eine Bildungsprämie beantragen, wenn Sie gerade in Elternzeit, Mutterschutz oder Pflegezeit sind. Auszubildende erfüllen die Voraussetzungen grundsätzlich nicht. Die Bildungsprämie kann nur von Erwerbstätigen beantragt werden, die ihre Berufsausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen haben. Relevant bei der Beantragung der Bildungsprämie ist außerdem Ihr Gehalt. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf, falls Sie Single sind, höchstens 20.000 Euro im Jahr betragen. Bei Paaren verdoppelt sich diese Höchstgrenze auf 40.000 Euro, die Sie und Ihr Ehepartner gemeinsam verdienen dürfen. Die Bildungsprämie richtet sich also an Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen. So soll auch ihnen berufliche Weiterbildung ermöglicht werden.
Wie funktioniert die Förderung über die staatliche Bildungsprämie?
Grundvoraussetzung für die staatliche Bildungsprämie ist natürlich, dass Sie einen vom Staat zur Verfügung gestellten Geldbetrag zweckgebunden für eine berufliche Weiterbildung verwenden. Es ist also nicht möglich eine Bildungsprämie zu beantragen, und das dafür ausgeschüttete Geld für Ihr Hobby oder sonstiges einzusetzen. Die Regelungen zur Bildungsprämie können von Bundesland zu Bundesland zwar ein wenig unterschiedlich ausfallen, üblicherweise ist es jedoch überall so, dass Sie deshalb kein Bargeld, sondern einen Bildungsgutschein erhalten. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten von Gutscheinen.
Die Bildungsprämie über einen Prämiengutschein erhalten
Variante Nummer eins ist der sogenannte Prämiengutschein. Diesen können Sie bei einem Weiterbildungsinstitut, wie zum Beispiel der IHK, der HWK oder privaten Bildungsträgern einlösen. Hinter diesem Prämiengutschein verbirgt sich ein Rabatt von 50 Prozent auf den Preis der Weiterbildungskosten. Der Höchstbetrag der Bildungsprämie, die vom Staat übernommen wird, liegt hier bei 500 Euro.
Die Bildungsprämie über einen Spargutschein erhalten
Die zweite Form, in der Sie die Bildungsprämie beantragen können, ist der sogenannte Spargutschein. Diesen Gutschein können Sie nur dann erhalten, wenn Sie sich bereits vorab für vermögenswirksame Leistungen entschieden und diese angespart haben. Vermögenswirksame Leistungen werden anhand eines Sparvertrages zeitlich gebunden. Das heißt, dass man sie im Normalfall nicht jederzeit zur Verfügung hat und einen gewissen Zeitraum abwarten muss, bis man Geld aus einem Sparvertrag entnehmen kann. Der Spargutschein jedoch ermöglicht es Ihnen, diesen Zeitraum vorzeitig zu beenden und verfrüht Geld aus einem Sparvertrag zu entnehmen.
Was ist sonst noch wichtig?
Bevor Sie die Bildungsprämie beantragen können, müssen Sie sich zwingend kostenfrei beraten lassen. In jedem Bundesland gibt es mehrere Beratungsstellen, bei denen Sie hierfür einen Termin vereinbaren können. Informationen dazu, wo Sie diese Beratungsstellen finden und wie Sie sie kontaktieren können, erhalten Sie zum Beispiel online auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Bevor Sie Ihren Beratungstermin wahrnehmen, bietet es sich an, sich bereits Gedanken dazu zu machen, in welche Richtung Ihre berufliche Weiterbildung gehen könnte. Überlegen Sie, ob es Qualifikationslücken gibt, die Sie gerne schließen möchten, oder in welche Richtung Sie gerne beruflich aufsteigen möchten. Kontaktieren Sie dann verschiedene Bildungsträger, die passende berufliche Weiterbildungen anbieten und informieren Sie sich über deren Programm und die Konditionen.
Bereiten Sie außerdem einige Unterlagen vor, die Sie zum Beratungstermin mitbringen müssen. Sie müssen zum Beispiel die Höhe Ihres Einkommens nachweisen. Das können Sie mittels Ihrer Lohnabrechnungen oder Ihres Einkommenssteuerbescheids tun. Auch müssen Sie nachweisen, dass Sie aktuell erwerbstätig sind. Das leisten Sie etwa durch die Vorlage Ihres Arbeitsvertrags. Bringen Sie auch Ihren Personalausweis mit. Wenn Sie bereits beim Beratungsgespräch eine konkrete Weiterbildung nennen können, die Sie absolvieren möchten, kann der Gutschein für die Bildungsprämie oft direkt im Beratungsgespräch ausgestellt werden, sofern die Fördervoraussetzungen auf Sie zutreffen. Falls Sie einen Spargutschein beantragen möchten, sollten Sie alle relevanten Unterlagen zu Ihrem Sparvertrag mit zum Beratungsgespräch bringen. Hier schadet es auch nicht, wenn Sie vorab bereits mit Ihrem Bankberater gesprochen haben. Fragen Sie dort zum Beispiel nach den Auszahlungsmodalitäten. Beachten Sie auch, dass Spargutschein und Prämiengutschein unter Umständen miteinander kombiniert werden können.