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Weiterbildung steuerlich absetzen: So geht’s

Der Mensch lernt nie aus, eine ständige Weiterbildung ist nicht nur gut für unsere grauen Zellen, sie kann uns auch erhebliche Vorteile verschaffen. Auch das Interesse an Weiterbildung ist sehr groß, immer mehr Menschen wollen an Angeboten teilnehmen und ihr Wissen auffrischen beziehungsweise erweitern. Dank interessanter Kurse, Lehrgänge und Fortbildungen haben Interessenten eine große Auswahl zwischen den unterschiedlichsten Angeboten.

Wenn Sie in einem Unternehmen aufsteigen und immer auf dem neuesten Stand bleiben möchten, sollten Sie sich immer wieder neues Wissen aneignen. Doch es kommt vor, dass der Arbeitgeber die Kosten für Weiterbildung nicht übernimmt und man sich selbst um die Finanzierung kümmern muss. Die Kosten für die freiwillige Weiterbildung mögen zwar manchmal sehr hoch sein, aber sie sind steuerlich absetzbar. Allerdings müssen Sie einige Dinge beachten, damit Sie sich auch wirklich Geld sparen. Wie man die Weiterbildung steuerlich absetzt, welche Kriterien vorhanden sein müssen, damit man sie absetzen kann und was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.

 

Wie funktioniert das Absetzen der Weiterbildung?

In der Steuererklärung führen Sie sämtliche relevante Ausgaben auf, wie zum Beispiel Werbungskosten oder Fortbildungskosten. Anschließend wird Ihre Steuererklärung vom Finanzamt geprüft. All Ihre Ausgaben werden zusammengezählt, die Sie in der Steuererklärung erfassen dürfen. Wenn sich dort Ausgaben befinden, die nicht hingehören, werden diese nicht berücksichtigt. Anschließend wird eine Gesamtsumme gebildet, welche dann von den Jahreseinkünften abgezogen wird. Für den Betrag, der übrig bleibt, müssen Sie dann Steuern zahlen. Diesen Vorgang nennt man „von der Steuer absetzen“.

 

Unterschied: absetzbare und nicht absetzbare Weiterbildungen

Nicht alle Kosten für Fortbildungen können steuerlich abgesetzt werden. Bevor Sie sich an die Erklärung der Steuern wagen, sollten Sie wissen, welche Weiterbildungskosten Sie absetzen können. Wenn Sie zwischen mehreren Fortbildungen wählen können, sollten Sie sich für jene Art von Fortbildung entscheiden, die man beim Finanzamt geltend machen kann. Ist es Ihnen gleichgültig, ob Sie beim Finanzamt Geld zurückbekommen, haben Sie natürlich eine größere Auswahl.

 

Diese Weiterbildungen kann man steuerlich absetzen

Steuerlich relevant sind alle Weiterbildungen, die ein Arbeitnehmer nach Abschluss einer Ausbildung (Erstausbildung) in Anspruch nimmt. Es spielt dabei keine Rolle, wie lange die Weiterbildung dauert und wie hoch die Fortbildungskosten sind. Sie haben also die Wahl zwischen kurzen Lehrgängen oder umfangreichen Schulungen, Seminaren am Wochenende oder Abendkurse. Bedeutend ist allerdings die Ausrichtung der jeweiligen Bildungsmaßnahme. Die Weiterbildung muss es Ihnen möglich machen, die berufliche Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten, diese zu erweitern und anzupassen oder beruflich aufzusteigen.

Es spielt also keine Rolle, wie lange die Weiterbildung dauert, einzig allein ihr Zweck ist von Bedeutung. Wichtig ist, dass die Fortbildung Ihre Berufschancen verbessert oder erhält. Zu diesen Weiterbildungen gehören also nicht nur Kurse, die Ihre berufliche Qualifikation verbessern. Sie haben auch die Möglichkeit, an Umschulungen teilzunehmen. Diese Umschulungen können dann als Werbungskosten beim Finanzamt im Zuge der Steuererklärung geltend gemacht werden, denn sie eröffnen Ihnen den Zugang zu einem neuen Beruf.

 

Welche Kosten sind als Werbungskosten voll abzugsfähig?

  • Weiterbildungen und Fortbildungen in einem bereits erlernten Beruf
  • Umschulungen, die bei einem Berufswechsel hilfreich sind
  • Folgestudien und Zweitstudien, welche im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stehen, die man anstrebt

 

Wo liegt der Unterschied zwischen Werbungskosten und Betriebskosten?

Wenn Sie selbstständig sind, können Sie diese Kosten als Betriebskosten absetzen. Wenn Sie Angestellte oder Angestellter sind, können Sie die Kosten als Werbungskosten geltend machen. Allerdings gibt es eine Voraussetzung, die gegeben sein muss, um die Kosten geltend zu machen. Sie müssen die Kosten selbst tragen, wenn der Arbeitnehmer sie bezahlt, ist es nicht mehr möglich, diese geltend zu machen.

 

Diese Fortbildungskosten können Sie steuerlich konkret absetzen

Doch wenn man eine Weiterbildung macht, entstehen nicht nur Kosten für die Fortbildung selbst, es fallen auch einige weitere Dinge an, die man bezahlen muss. Welche Fortbildungskosten Sie aufführen können, wissen Sie ja schon. Allerdings sollten zusätzliche Weiterbildungskosten, wie Übernachtungskosten und Materialkosten, ebenfalls beachtet werden. Diese sollten Sie nicht unterschätzen, sie mögen zwar im Gegensatz zu den Fortbildungskosten gering sein, aber Kleinvieh macht auch Mist. Die folgenden Kosten für Ihre Fort- und Weiterbildung können Sie als berufliche Aufwendungen geltend machen, Sie sollten sie der Anlage N der Erklärung anfügen.

Verpflegung

Bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit können Sie 12 Euro pauschal absetzen. Wenn Sie durch die Fortbildung länger als 24 Stunden abwesend sind, können Sie 24 Euro pauschal absetzen.

Kursgebühren und Prüfungsgebühren

Hier kommt es, wie oben genannt, darauf an, ob der Kurs die Voraussetzungen zur steuerlichen Absetzung erfüllt. Wenn dies der Fall ist, können Sie sämtliche Kursgebühren und Prüfungsgebühren absetzen.

Übernachtungskosten

Auch die Übernachtungskosten können als Werbungskosten angeführt werden. Darunter fallen Übernachtungskosten im Hotel oder Zweitwohnsitz. Es muss allerdings ein direkter Zusammenhang zur Weiterbildung bestehen.

Arbeitsmittel

Meist braucht man im Zuge einer Weiterbildung Fachliteratur oder Schreibzeug. Besonders Fachliteratur kann viel kosten, weswegen Sie diese Ausgaben unbedingt beim Finanzamt geltend machen sollten.

Fahrten

In die Erklärung gehören außerdem auch die Fahrten, die Sie im Zuge der Fortbildung auf sich nehmen mussten. Dazu gehören Hin- und Rückfahrt zum Ort der Weiterbildung oder Lerngemeinschaft.

Arbeitsplatz zu Hause

Zu den Weiterbildungskosten gehören zudem Aufwendungen, die für den Arbeitsplatz zu Hause entstehen, falls die Weiterbildung zu Hause vor- und nachbereitet werden muss.

 

Diese Informationen dürfen Sie nicht vergessen

Der Titel der Fortbildung kann oftmals wenig aussagekräftig sein. Deswegen ist es mitunter notwendig, dem Finanzamt im Zuge der Steuererklärung weitere Belege zukommen zu lassen. Zu diesen Belegen gehören zum Beispiel ein Plan über die Tagesordnung des Seminars oder ein Schreiben des Arbeitgebers, welches die Wichtigkeit der Fortbildung für den jeweiligen Beruf darstellt. Gehen Sie also lieber auf Nummer sicher, wenn Sie vorhaben, Ihre Fortbildungskosten steuerlich abzusetzen. Wenn die Behörde nicht ausreichend Informationen über Ihre Werbungskosten und Ausgaben vorliegen, kann es vorkommen, dass Sie Informationen nachreichen müssen. Wenn Sie einen Beleg beim Finanzamt einreichen, sollte dort überdies verzeichnet werden, ob und in welcher Höhe die Kosten vom Unternehmen übernommen wurden. Behalten Sie also alle Belege an einem sicheren Ort auf und scannen Sie diese so bald wie möglich ein. Wie oben erwähnt, können vom Unternehmen übernommen Ausgaben nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn Sie bezüglich Werbungskosten und Fortbildungskosten aber immer noch im Dunkeln tappen, gibt es viele Anlaufstellen, die Ihnen dabei behilflich sind, die Steuererklärung zu erledigen. Wenden Sie sich zum Beispiel an Steuerberaterinnen oder Steuerberater oder suchen Sie sich bei Lohnsteuerhilfevereine Hilfe. Viele Anlaufstellen ermöglichen sogar kostenlose Hilfe und Auskunft.

 

Welche Fortbildungskosten können nicht abgesetzt werden?

Um die Werbungskosten geltend zu machen, müssen Bildungsmaßnahme und Beruf in Zusammenhang stehen. Falls kein Zusammenhang zwischen dem aktuellen oder angestrebten Beruf und der Fortbildung vorhanden ist, kann man die Fortbildungskosten nicht von der Steuer absetzen. Vielleicht fragen Sie sich jetzt, woran man einen Kurs erkennt, der nicht im Zusammenhang mit dem aktuellen Beruf steht. In unserem Beispiel geht die Arbeitnehmerin einem Job als Sekretärin nach. Folgende Kurse wären nicht steuerlich absetzbar:

  • Kochkurse
  • Gesangskurse
  • Skikurse
  • Schwimmkurse
  • Malkurse

Dies sind nur einige Beispiele, aber bestimmt können Sie sich jetzt mehr unter dem fehlenden Zusammenhang von Fortbildung und Beruf vorstellen.

 

Können Fortbildungskosten für ein Ehrenamt abgesetzt werden?

Hin und wieder muss man Fortbildungen für ein Ehrenamt absolvieren. Diese Fortbildungen nehmen oft viel Zeit in Anspruch und sind nicht gerade billig. Allerdings kann diese Art von Weiterbildungskosten nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sie haben also nicht die Möglichkeit, Aufwendungen für ehrenamtliche Fortbildungen geltend zu machen. Auch Kurse und Seminare, die der Allgemeinbildung dienen, können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Sie müssen also finanziell selbst dafür aufkommen, falls sich der Arbeitgeber oder ehrenamtliche Verein nicht dazu bereiterklärt, die Kurse zu zahlen.