Copyright © kimberrywood

Kick für eine erfolgreiche Zukunft: Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt

Das Rad der Veränderung dreht sich immer schneller. Durch die Digitalisierung wird kontinuierliche Fortbildung zum Muss für alle, die den Weg nach Oben suchen. Wer Sprünge auf der Karriereleiter anpeilt, nutzt die Chancen zur Weiterbildung über Arbeitsamt. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen existieren und wie Sie am besten vorgehen.

Förderung für Arbeitslose und Arbeitnehmer im Job

Umschulungen und Fortbildungen können über das Arbeitsamt beantragt werden, wenn Sie arbeitssuchend gemeldet sind. So unschön eine Phase der Arbeitslosigkeit ist, können Sie die Gelegenheit wahrnehmen und gefragte Fähigkeiten erwerben.

Eine bestehende Arbeitslosigkeit ermöglicht die Vorbereitung auf den nächsten Karriereschritt, wenn Sie die Angebote richtig ausschöpfen. Zum Beispiel erlernen Sie in einer Fortbildung zusätzliche Qualifikationen im eigenen Berufsbild. Oder Sie wählen eine Umschulung für einen gesuchten Beruf. Unternehmen schätzen aktive Arbeitnehmer, die ihre Karriere nicht dem Zufall überlassen und gezielt ihre Kompetenzen verbessern.

Auch wer momentan noch in einem festen Arbeitsverhältnis steht, kann eine Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt bekommen. Diese Art Fortbildung für Arbeitnehmer muss geeignet sein, den momentanen Arbeitsplatz zu erhalten. Zusammenfassend sollte die Weiterbildung eines der folgenden Ziele erreichen:

  • Beendigung der Arbeitslosigkeit
  • Vermeidung drohender Arbeitslosigkeit
  • Nachholung Berufsabschluss

Einen rechtlichen Anspruch auf Fortbildung gibt es nicht, die Regelungen dazu finden Sie im Sozialgesetzbuch III. Die Arbeitsämter vor Ort entscheiden entsprechend der Richtlinien und nach Sachlage, individuell über jeden Antrag. Mit der neuen Ampel-Regierung stehen die Weichen gut für das Thema Weiterbildung. Sie soll in Zukunft gleichrangig zu der Annahme eines Jobangebots stehen. Und wenn Sie einige Aspekte beachten, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das Amt Ihren Antrag auf Fortbildung positiv bewertet.

Voraussetzungen für eine Weiterbildung über Arbeitsamt

Beachten Sie folgende Punkte, damit die Förderung durch das Arbeitsamt Ihre Karriere beschleunigt:

  • Antrag auf Kostenübernahme beim Arbeitsamt vor der Weiterbildung
  • Aussichtsreiche Fortbildung
  • für das Arbeitsamt zertifiziertes Institut und Fortbildung
  • Beratung durch das Arbeitsamt

Ein Antrag auf Förderung muss vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine nachträgliche Erstattung von Kosten sieht der Gesetzgeber nicht vor. Wer arbeitssuchend gemeldet ist oder eine Umorientierung anstrebt, wendet sich an die Bundesagentur für Arbeit. Hartz-IV-Empfänger reichen ihren Antrag beim Jobcenter ein.

Die gewählte Weiterbildung sollte Aussicht auf Erfolg versprechen. Dafür kommen erweiternde Qualifikationen infrage, ein Aufbau auf der bestehenden Ausbildung oder Position. Die Ämter zielen darauf ab, Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Mit zusätzlichen Weiterbildungen steigen die Chancen dafür erheblich. Deswegen genehmigen die Berater häufig Fortbildungen, die sie im Hinblick auf den Arbeitsmarkt für geeignet halten. Je nach persönlicher Situation sind auch Umschulungen in gesuchte Berufe eine Option. Der Arbeitsmarkt schreit nach IT-Berufen und Fachkräften. Hier steht die Ampel auf Grün, dass die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt wird.

Bei der Auswahl einer Fortbildung achten Sie unbedingt auf die AZAV-Zertifizierung. Sonst lehnt der Berater der Agentur für Arbeit die Maßnahme sofort ab. Institut sowie der Lehrgang benötigen diese Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Eine Beratung durch die Agentur für Arbeit ist Voraussetzung für die Genehmigung einer Weiterbildung über Arbeitsamt. Auch wenn Sie derzeit noch in einer festen Arbeitsstelle tätig sind, steht Ihnen eine Beratung zu. Die Betreuer der Agentur für Arbeit unterstützen Sie mit ihrer Erfahrung im Arbeits- und Bildungsmarkt.

Sonderfall Kurzarbeit

Die aktuelle Corona-Lage zwingt noch immer viele Arbeitnehmer in die Kurzarbeit. Nutzen Sie diese Phase der unfreiwilligen Pause und arbeiten Sie an Ihrer Karriere. Institute bieten ihre Fortbildungen mittlerweile vermehrt online an. So schlagen Sie dem Virus ein Schnippchen und gehen gestärkt aus der Krise hervor.

Wie funktioniert hier die Kostenübernahme durch das Arbeitsamt? Entweder erhalten Sie eine Förderung nach direkter Absprache mit dem Arbeitsamt. Der Berater entscheidet über jeden Fall individuell. Das Verfahren funktioniert so, wie es die Regelung für Arbeitslose vorsieht.

Im Falle von Kurzarbeit kommt zusätzlich der Weg über einen Antrag des Arbeitgebers infrage. Der Betrieb kann für seine Mitarbeiter während der Kurzarbeit Fortbildungen beantragen. Sprechen Sie mit Ihrem Chef, abhängig von der Größe des Betriebs, werden bis zu 100 % der Weiterbildung über Arbeitsamt gedeckt. Je kleiner das Unternehmen, desto höher die Förderung.

Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt mit dem Bildungsgutschein

Institute und freiberufliche Coaches bieten eine bunte Palette an Alternativen zur Fortbildung an. Die Krux ist, dass viele Kurse interessant sind, aber keiner Förderung unterliegen. Vorsicht also bei der Auswahl des Anbieters.

Damit eine Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt oder Jobcenter übernommen wird, benötigt der Bildungsträger die Zertifizierung für die Arbeitsagentur. Diese AZAV-Zertifizierung bestätigt, dass das Institut geförderte Fortbildungen durchführen darf. Auch der Lehrgang selbst benötigt eine solche Zertifizierung. Dieses Verfahren stellt die Qualität des Bildungsträgers sicher und sorgt für die Einhaltung von Standards. Alle drei Jahre überprüfen spezielle Unternehmen die Eignung von Neuem.

Viele zertifizierte Anbieter finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit oder bei renommierten Instituten für Bildung. Wichtig ist, explizit auf die AZAV-Zertifizierung zu achten. Bildungsträger, die über diese Zertifizierung verfügen, vermerken dies bei ihren Kursbeschreibungen.

Sobald das Arbeitsamt entschieden hat, Ihre ausgewählte Weiterbildung zu fördern, erhalten Sie einen Bildungsgutschein. Diesen Gutschein händigen Sie dem Institut aus, wo Sie die Ausbildung absolvieren. Dann rechnet der Bildungsträger die Kursgebühren direkt mit dem Arbeitsamt ab und Sie gehen dafür nicht in Vorleistung. Das Amt übernimmt noch weitere Posten: Übernachtung, Fahrtkosten, Verpflegung und Kinderbetreuung trägt die Agentur für Arbeit nach festgelegten Sätzen.

Das Arbeitslosengeld läuft während der Weiterbildung ganz normal weiter. Die Dauer des Bezugs verlängert sich sogar: Pro Tag der Fortbildung verringert sich die Anspruchszeit nur um einen halben Tag. Dies gilt, wenn zum Zeitpunkt der Beantragung noch mindestens 30 Tage Anspruch bestanden. Die Arbeitsagentur zahlt auch über die eigentliche Dauer des Bezugs hinaus, solange die Weiterbildung noch läuft. Dies erfordert natürlich eine aktive und erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildung.

Karriere-Booster: Mit Weiterbildung punkten

Wer clever ist, nutzt Krisen als Chancen. Fortbildung ist der Königsweg, um in unsicheren Zeiten neue Strukturen zu schaffen. Umorientierung im digitalen Wandel bringt Tempo in Ihren beruflichen Aufstieg. Setzen Sie auf Qualifizierung und geben Sie Ihrer Karriere einen neuen Kick für die Zukunft. Die Weiterbildung vom Arbeitsamt bezahlt, macht‘s möglich.