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Fortbildungskosten: Wird eine Weiterbildung durch Arbeitgeber finanziert?

Die Personalentwicklung ist für ein Unternehmen enorm wichtig. Arbeitgeber möchten, dass sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beruflich oder selbstständig weiterbilden. Doch wie sieht es mit der Kostenübernahme aus? Wird eine Weiterbildung durch Arbeitgeber finanziert?  Weiterbildungen sind durch die Digitalisierung und den technischen Fortschritt enorm wichtig für eine Firma, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Arbeitnehmer sollten versuchen, immer auf dem Laufenden zu bleiben, um neue Herausforderungen im Berufsalltag bewältigen zu können. In den meisten Unternehmen wird eine berufliche Weiterbildung vom Arbeitgeber angeboten. Falls nicht, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen. Viele Weiterbildungen werden in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen oder werden vertraglich geregelt. Es ist wichtig, im Voraus mit Ihrem Arbeitgeber zu sprechen, welche Fortbildungen für Sie überhaupt infrage kommen. Hier können Sie auch klären, ob die Weiterbildung durch Arbeitgeber finanziert wird.

Formen von beruflichen Weiterbildungen

In der Arbeitswelt wird zwischen zwei Fortbildungs-Modellen unterschieden. Bei einer Off-the-job Fortbildung werden Sie als Arbeitnehmer mit geringerer Arbeitszeit und zusätzlichen Urlaubstagen unterstützt. Im Vertrag wird dies unter Bildungsurlaub definiert. Sie erhalten weiterhin das volle Gehalt. Bei dieser Art Weiterbildung können Sie frei entscheiden, welche berufliche Fortbildung Sie absolvieren möchten. Viele Unternehmen legen ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen Lernangebote vor, die zum Berufsfeld passen. In der Regel finden Off-the-job Weiterbildungen nicht direkt am Arbeitsplatz statt.

Ein On-the-job Seminar findet meistens im Betrieb statt. Hier wird die Weiterbildung durch Arbeitgeber finanziert. Im Vergleich zu Off-the-job Kursen sind On-the-job Modelle günstiger und der Arbeitgeber kann Skalierungseffekte für die Firma effektiv nutzen, da mehrere Arbeitnehmer an diesem Seminar teilnehmen können. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind die ganze Zeit im Unternehmen und sind nicht für eine bestimmte Zeit abwesend. In vielen Fällen sind die Weiterbildungen sogar in den Arbeitsabläufen des Unternehmens integriert, um sofort einen praktischen Bezug zu haben. Diese Lernkultur ist also in die Arbeitsabläufe integriert. Hierbei hat man sofort einen praktischen Bezug zu den Arbeitsabläufen im Unternehmen. Selbstständigkeit spielt hier auch eine sehr wichtige Rolle. Durch den technischen Fortschritt und die Digitalisierung müssen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit neuen Herausforderungen auch selbstständig zurechtkommen.

Arbeitsvertrag

Im Arbeitsvertrag werden alle wichtigen Punkte geregelt und festgelegt. Arbeitgeber dürfen ohne Regelung keine Kostenübernahme der Arbeitnehmer verlangen. Allerdings sind Arbeitgeber dann auch nicht verpflichtet, eine private Fortbildung zu bezahlen. Aber sieht die Realität etwas anders aus. Arbeitgeber begrüßen es, wenn die Belegschaft sich fortbilden möchte. Viele übernehmen die kompletten Kosten oder zahlen Zuschüsse. Großkonzerne bieten den Arbeitnehmern sogar ein zusätzliches Budget, das sie für Fortbildungen oder andere relevante Seminare nutzen können. Ob eine Weiterbildung durch Arbeitgeber finanziert wird, und wie hoch die Kostenübernahme genau ist, hängt aber im Endeffekt vom Unternehmen, der Branche und dem Arbeitsvertrag ab.

Fortbildungskosten

Bei der Kalkulation der Kosten für die Weiterbildung wird zwischen den Seminar- und Prüfungskosten und den Reisekosten unterschieden. Zu den Reisekosten gehören sowohl Anfahrtskosten, Kosten für Verpflegung und die Unterkunft. Diese Kosten werden dank steuerlicher Freibeträge komplett oder teilweise vom Arbeitgeber übernommen. Sie können als Arbeitnehmer diese Kosten bei der Steuererklärung geltend machen, wohingegen finanzielle Unterstützungen des Arbeitgebers gegengerechnet werden.

Nebenabsprachen beachten (Konkurrenzklausel)

Die Nebenabsprachen sind bei der Kostenbeteiligung des Arbeitgebers enorm wichtig. In den meisten Fällen ist eine Kostenübernahme auch mit einer Zusatzvereinbarung verbunden. Die Kostenübernahme stellt für die Geschäftsführung eine Investition ins Unternehmen dar. Aus diesem Grund bezieht sich die Zusatzvereinbarung meistens darauf, dass Sie als Arbeitnehmer nach der Fortbildung für einen bestimmten Zeitraum in der Firma bleiben und nicht zu einem Konkurrenten wechseln. Sie sollten darauf achten, dass die Bindungsfrist nicht zu lang ist. Der Zeitraum orientiert sich in der Regel an der Art der Weiterbildung, Ihrem Status in der Firma und der Integrationsfähigkeit. Diese sogenannte Konkurrenzklausel ist jedoch rechtswidrig. Sie haben als Arbeitnehmer die freie Berufswahl. Nur bei Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit einem hohen Verdienst ist die Konkurrenzklausel maximal ein Jahr gültig.

Technische Aufrüstung

Arbeitgeber dürfen auch nicht die Arbeitnehmer an den Kosten für eine technische Aufrüstung im Unternehmen bezahlen, wenn Sie für eine Fortbildung einen neuen Laptop benötigen. Das einzige, was Sie der Firma schuldig sind, ist Ihre Arbeitsleistung, die im Arbeitsvertrag klar geregelt sind. Wenn Ihr Arbeitgeber neue Software-Programme implementieren möchte, dann trägt auch er die kompletten Kosten.

Außerdem muss die Geschäftsführung dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer die neue Software bedienen können. In diesem Fall übernimmt der Arbeitgeber also die kompletten Kosten für eine Fortbildung im EDV-Bereich. Falls Sie irgendwelche Kosten in einem solchen Fall leisten müssen, ist dies gesetzeswidrig. Das Rechtsgeschäft durch die neue Software ist einseitig, auch wenn Sie als Arbeitnehmer mit der Software schneller und effizienter arbeiten können. Für die Kostenkalkulation sollten Arbeitgeber also neben den Seminar- und Prüfungskosten, auch die Kosten für die Implementierung der Software und die Reisekosten einkalkulieren. Diese Fortbildungen werden auch als Anpassungsfortbildungen bezeichnet. Alle entstehenden Kosten müssen von Ihrem Arbeitgeber vollständig übernommen werden. Achten Sie also auf die Art der Fortbildung und ob Sie an den Kosten beteiligt werden.

Fazit

Weiterbildungen sind sehr wichtig für die Personalentwicklung. Aus diesem Grund ermöglichen viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eine Fortbildung und übernehmen freiwillig die kompletten oder einen Teil der Kosten, unabhängig davon, was vertraglich geregelt wurde. Durch das Vertrauen der Firma sind Arbeitnehmer zufriedener, loyaler und effizienter. So entsteht ein gutes Verhältnis zwischen Geschäftsführung und der Belegschaft.

Loyalität ist in der heutigen Zeit, insbesondere durch den Fachkräftemangel, enorm wichtig. Rein rechtlich gesehen sind Arbeitgeber jedoch nicht verpflichtet, eine Fortbildung für Arbeitnehmer zu zahlen. Die Fortbildungskosten können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Suchen Sie als Arbeitnehmer das offene Gespräch mit Ihrem Chef über eine mögliche Weiterbildung und erkundigen Sie sich, ob eine Weiterbildung durch Arbeitgeber finanziert wird.