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Kündigung während der Elternzeit: Ist das möglich?

Bis zu einer Dauer von drei Jahren können Eltern die Elternzeit in Anspruch nehmen. So lange Zeiträume haben es in sich, dass sich auch beruflich viel verändern kann. Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass Kündigungen während der Elternzeit nicht möglich wären. Doch das ist ein Trugschluss. Wir zeigen Ihnen, wann eine Kündigung während der Elternzeit erfolgen kann und worauf es zu achten gilt.

Können Arbeitgeber Arbeitnehmer während der Elternzeit kündigen?

Beginnen wir zunächst einmal mit einem Zitat aus § 18 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG): „Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen.“ Auf den ersten Blick erscheint es somit so, dass Arbeitnehmer in der Elternzeit nicht gekündigt werden können. Doch die Realität sieht anders aus und es gibt etliche Ausnahmefälle und Ausnahmeregelungen. Unterschieden werden muss dabei zwischen einer außerordentlichen Kündigung oder einer ordentlichen Kündigung. Zudem gibt es Regeln für Kleinbetriebe, welche hier ebenfalls noch einschränkend sind.

Außerordentliche Kündigungen während der Elternzeit

Wenn es Gründe für eine außerordentliche Kündigung gibt, kann diese auch während der Elternzeit ausgesprochen werden. Dazu zählen unter anderem

  • die Verweigerung der Arbeit,
  • die Beleidigung des Arbeitgebers
  • oder auch Diebstahl.

Immer dann, wenn Mitarbeiter schwerwiegend gegen die vertraglich vereinbarten Pflichten verstoßen oder verstoßen haben, ist eine solche Kündigung rechtens. Allerdings muss einer solchen Kündigung die zuständige Landesbehörde zustimmen. Diese Zulässigkeitserklärung ist für jede Kündigung während der Elternzeit notwendig. Sieht diese Behörde es als erwiesen an, dass es für den Arbeitgeber nicht zumutbar ist, die angestellte Person weiter zu beschäftigen, kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden und wird auch innerhalb der Elternzeit gültig.

Ordentliche Kündigungen während der Elternzeit

Eine ordentliche Kündigung während der Elternzeit ist deutlich schwieriger und mit mehr Hürden verbunden. Hier bietet das Arbeitsrecht nur wenig Handlungsspielraum für Unternehmen. Eine ordentliche Kündigung mit der entsprechenden Kündigungsfrist ist nur dann zulässig und möglich, wenn folgende Fälle eintreten:

  • Die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers gefährdet das Unternehmen existenziell
  • Das Unternehmen löst sich auf
  • Das Unternehmen meldet Insolvenz an

Auch wenn in diesen Fällen eine Kündigung nach Arbeitsrecht möglich und zulässig ist, muss das Unternehmen auch hier wieder die zuständige Landesbehörde informieren und von dieser die Zustimmung erhalten. Der Kündigungsschutz ist während der Elternzeit besonders stark und wird in jedem einzelnen Fall geprüft. Die Hürden für eine ordentliche Kündigung sind dementsprechend hoch.

Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

Anders sieht es allerdings aus, wenn der Arbeitgeber ein sogenannter Kleinbetrieb ist. Als solche gelten Unternehmen, die dauerhaft nicht mehr als 10 feste Mitarbeiter haben. In einem solchen Fall gibt es keinen Kündigungsschutz während der Elternzeit. Diese Betriebe dürfen auch während der Elternzeit ordentlich kündigen. Allerdings müssen auch diese die Kündigung durch die zuständige Landesbehörde überprüfen lassen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass die Erlaubnis bei Kleinbetrieben viel häufiger erteilt wird.

Was tun bei einer unrechtmäßigen Kündigung während der Elternzeit?

Wenn Sie während der Elternzeit gekündigt wurden und absehbar ist, dass diese Kündigung zu Unrecht erfolgt ist, sollten Sie schnell aktiv werden und handeln. Sie haben ab dem Erhalt der Kündigung nur drei Wochen Zeit, sich beim Arbeitsgericht um eine Kündigungsschutzklage zu bemühen. Diese Wochen-Frist ist manchmal knapp, daher sollten Sie die Frist frühzeitig nutzen. Wir raten Ihnen in jedem Fall dazu, sich die Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht zu sichern. Dies erhöht Ihre Chancen deutlich und sorgt unter anderem dafür, dass Sie optimal vertreten werden. Bekommen Sie vor Gericht Recht und Ihre Klage hat Erfolg, können Sie und Ihr Arbeitgeber gemeinsam eine Abfindung für Sie verhandeln.

Können und dürfen Sie als Arbeitnehmer während der Elternzeit kündigen?

Arbeitnehmer befinden sich während der Elternzeit in einer bequemeren Position und nutzen die Elternzeit häufig auch, um sich beruflich zu verändern oder neu zu orientieren. Das kann also auch bedeuten, das bestehende Arbeitsverhältnis zu kündigen und sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen. Der große Vorteil für Arbeitnehmer liegt darin, dass es für sie durch das BEEG keine Beschränkungen gibt, während der Elternzeit zu kündigen. Es gelten die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen oder die Fristen, welche im Arbeitsvertrag geregelt sind. Die gesetzliche Kündigungsfrist liegt bei vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Es lohnt sich in jedem Fall, einen Blick in den eigenen Arbeitsvertrag zu werfen, um die eigene Kündigungsfrist zu kennen. Sie müssen für die ordentliche Kündigung keinen Grund angeben. Hier ist jeder Fall einzeln zu betrachten.

Außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer

Sie haben ebenfalls das Recht auf eine außerordentliche Kündigung während der Elternzeit, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Veränderung für Sie nicht mehr zumutbar ist. Sie haben eine Frist von zwei Wochen für diese Kündigung, ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Grund für die Kündigung erfahren haben.

Aufhebungsverträge sind immer möglich

Selbstverständlich können Sie alternativ mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vereinbaren, sodass das Arbeitsverhältnis auch ohne diese Frist enden kann. Ein Aufhebungsvertrag ist dann sinnvoll, wenn Sie kurz vor dem Ende der Elternzeit stehen und schon in den nächsten Arbeitsvertrag hinein möchten.

Das Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit

Laut § 19 BEEG gibt es noch einen weiteren Fall, der berücksichtigt werden muss. Denn Eltern in Elternzeit haben ein Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit. Kündigen Sie zum Ende der Elternzeit, dann gilt allerdings eine Frist von drei Monaten. Aus diesem Grund ist es ratsam, genau nachzuschauen, ob die normale Kündigungsfrist länger als diese drei Monate ist. Ein Blick in den Arbeitsvertrag ist hier enorm wichtig.

Sie wollen gar nicht kündigen, sondern im Gegenteil, während Ihrer Elternzeit arbeiten und somit Ihr Elterngeld aufstocken? Wie das funktioniert, erklären wir in unseren Beitrag über die Teilzeit in Elternzeit.

Fazit: Eine Kündigung während der Elternzeit ist möglich, aber mit hohen Hürden verbunden

Der Kündigungsschutz in Deutschland ist in großen Teilen sehr stark und gut für die Arbeitnehmenden. Je nach Fall kann es allerdings immer dazu kommen, dass auch während der Elternzeit eine wirksame Kündigung ausgesprochen werden kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, nicht nur den eigenen Arbeitsvertrag zu kennen, sondern die Elternzeit auch zu nutzen, um sich auf dem Stellenmarkt umzuschauen. Vor allem können Sie die Elternzeit aktiv nutzen, um den eigenen Marktwert zu überprüfen und zu schauen, ob es nicht bessere und attraktivere Angebote für Sie gibt.

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